Kleine Erinnerung zum Thema Meinungsfreiheit

“Das Bundesverfassungsgericht hält in diesen Tagen wieder einmal die Meinungsfreiheit hoch. Das hat Tradition – ist aber gerade dann bemerkenswert, wenn in Europa und an seinen Rändern rechtsstaatliche Grundsätze bedroht sind. Für die Karlsruher Richter ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit seit 1958 „unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft, eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung sei sie Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“.”

(Quelle: faz.net)

Das gilt auch im Internet. Und auch dann, wenn es unbequem ist.

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Internet und Gesellschaft: Literatur gesucht? Literatur gefunden?

Nicht selten erreichen mich Anfragen hinsichtlich Literatur zum Thema Internet und Gesellschaft. Diese beantworte ich im Rahmen meiner zeitlichen und inhaltlichen Möglichkeiten gern, doch vielleicht hilft den Anfragenden ja auch unser Internetsoziologie-Wiki, in dem bereits die eine oder andere Empfehlung zu finden ist. Das erleichtert uns allen sicherlich die Arbeit. Andersherum gilt das allerdings genauso: Sie haben bereits Literatur zu unserem Themenfeld, die Sie empfehlen können? Dann immer her damit: wiki @ humer.de

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Deutsche Waffengesetzgebung und Dienstvorschriften bei weiteren Anschlägen nicht durchhaltbar

Die wenigsten Menschen, die bedroht werden oder sich bedroht fühlen, bekommen einen Waffenschein. Die Hürden sind hoch, die Ämter meist abgeneigt. Das hat viel mit deutscher Behördenmentalität zu tun, so mein Eindruck, und leider oftmals viel zu wenig mit der jeweiligen Sachlage. Denn das Waffentragen wird oftmals selbst denen verboten, die es professionell ausüben, und das mit ähnlichen Argumenten (worauf in der Folge noch eingegangen wird):

“Besonders häufig gibt es auch Anfragen nach bewaffneten Sicherheitskräften. Doch da müssen die Anbieter fast immer absagen. Denn um bei einer Veranstaltung eine Waffe tragen zu dürfen, müssten die Behörden, meist die Landratsämter, eine Sondergenehmigung erteilen. Doch die gibt es auch nach den Anschlägen so gut wie nie, sagt Brandl. Der bayerische Unternehmer hält das für einen Fehler. “Hätte es bei der Attacke im Münchner Einkaufszentrum einen Zivilpolizisten im Feierabend oder einen Sicherheitsmitarbeiter mit Waffenschein gegeben, der seine Waffe auch in der Freizeit tragen darf, hätte man den Täter vielleicht stoppen können”, sagt Brandl.”

(Quelle: welt.de, mit eigenen Betonungen)

Zur Sinnhaftigkeit des Schusswaffeneinsatzes habe ich mich schon mehrfach geäußert, beispielsweise hier. Und das Gesagte gilt weiterhin: niemand will eine wahllose Volksbewaffnung, das wäre das Dümmste, was man machen kann. Warum jedoch selbst Polizisten privates Waffentragen untersagt wird, das läßt sich nur schwer nachvollziehen. Ähnliches gilt für berufliche Waffenträger wie Sicherheitsmitarbeitern. Die Restriktionen sind streng, gerade so, als ob man die Führkompetenz nach Dienstschluß ebenfalls im Waffenschrank läßt.

Doch selbst ein Waffenschein bringt einem auf einer öffentlichen Veranstaltung nichts, dafür bedarf es – wie zuvor völlig korrekt im Artikel erwähnt – einer Sondererlaubnis. Daß beim Public Viewing, der Kirmes oder dem Oktoberfest außer der Polizei jemand eine Waffe trägt: für eine deutsche Behörde oftmals unvorstellbar. Selbst wenn diese Person ein staatlich geprüfter, professionell ausgebildeter oder dienstlich erfahrerer Mensch ist – beispielsweise ein Polizist in seiner Freizeit.

Das Führverbot gilt im Übrigen auch für PTB-Waffen, im Volksmund “Gaspistole” genannt: wenn man so eine Waffe, gefüllt mit Pfefferpatronen, auf einer öffentlichen Veranstaltung führt, ist das ein nicht nur geringer Gesetzesverstoß. Führt man Pfefferspray in der Dose, dann … ist das in Ordnung. Skurril? Mindestens. Aber so ist es nun einmal:

“Die Bestimmungen des § 42 WaffG verbietet die Teilnahme an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen mit Waffen i.S. des § 1 Abs. 2 WaffG. § 1 Abs. 2 WaffG zählt zu den Waffen tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Das handelsübliche Pfefferspray unterliegt nicht den Bestimmungen des WaffG, so dass ein Verstoß gegen § 42 WaffG nicht in Betracht kommt.”

(Quelle: sicherheitsmelder.de)

Immerhin:

“Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Mitführen von Pfefferspray bei Versammlungen oder auf dem Weg dorthin als gefährlicher Gegenstand i. d. § 2 Abs. 3 Versammlungsgesetz (VersG) gewertet werden kann. Dies würde in diesem Fall eine Straftat darstellen.”

(a.a.O.)

Der “böse” Hintergrund des Mitführens eines gefährlichen Gegenstands muss einem aber, so meine nichtjuristische Meinung aufgrund des folgenden Zitats, wohl erst einmal nachgewiesen werden:

“Die Polizei ist nur dann hinzuzuziehen, wenn Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Pfeffersprays bestehen (Zweckbestimmung, Prüfzeichen) oder der Verdacht gegeben ist, dass die Person beabsichtigt, das Pfefferspray auch gegen Menschen einzusetzen.

(a.a.O., mit eigener Betonung)

Wie gesagt: ohne juristische Expertise. Doch ergibt sich in meinen Augen daraus der Lösungsweg, wie immer bei Pfefferspray schlicht die Anwendung gegen bösartige Tiere als Mitführgrund anzugeben – und schon ist die Sache erledigt. Dafür ist Pfefferspray gedacht und das ist der Grund, aus dem man es führen sollte. (Zum Thema Pfefferspray bzw. Tierabwehrspray würden sich übrigens durchaus sogar Monographien lohnen, denn das ist ein gleichermaßen unterhaltsames wie spannendes Kapitel deutscher Sicherheitspolitik, doch das führt an dieser Stelle definitiv zu weit.)

Fassen wir zusammen:

– Sondergenehmigung für einen Sicherheitsdienstmitarbeiter auf einer öffentlichen Veranstaltung: sehr selten bis nie
– Sondergenehmigung für einen privaten Waffenträger (bspw. bedrohte Person) auf einer öffentlichen Veranstaltung: dito
– Sondergenehmigung zum Führen einer PTB-Waffe auf einer öffentlichen Veranstaltung: wahrscheinlich völlig unrealistisch
– Dienstliche Genehmigung zum Führen der dienstlich gelieferten Schusswaffe durch einen Polizisten: offenbar ebenfalls selten
– Dienstliche Genehmigung zum Führen der dienstlich gelieferten Schusswaffe durch einen Polizisten auf einer öffentlichen Veranstaltung: ebenfalls extrem selten

Freilich gilt:

Risiko auf einer öffentlichen Veranstaltung Opfer eines Terrorangriffs zu werden: extrem gering

Nur: wenn es dann mal zu einem Angriff kommt, gilt wohl dieser Satz …

“Unbewaffnet habe man gegen diese Art von Angreifer keine Chance. “Sobald der andere eine Pistole und fünf Meter Abstand hat, ist man immer der Verlierer.””

(Quelle: welt.de)

Sollten sich die (terroristischen) Vorfälle nun häufen, werden sich die Behörden früher oder später bewegen müssen. Und nochmals klar gesagt: NICHT in Richtung des privaten Waffenführens, sondern in Richtung des (ausser)dienstlichen bzw. (nicht)beruflichen Waffenführens. (Eine gefährdete Person sollte ohnehin so weit wie möglich öffentliche Veranstaltungen meiden, deshalb wird § 19 WaffG hier nicht weiter diskutiert.)

Denn wenn nicht einmal eine professionell ausgebildete Person wie ein Polizist eine Waffe führen darf – wer dann? Warum auf die schnellen Reaktionsmöglichkeiten eines (privat bewaffneten) Polizisten verzichten? Warum immer noch eine an vormoderne Zeiten erinnernde Geisteshaltung pflegen, die sich den “Bürger in Uniform” zwar auf die Fahnen schreibt, jedoch nur den Uniformträger als würdig erachtet? Wir müssen auch in diesen sensiblen Lebensbereichen ganz grundsätzlich – und nicht nur aus Erwägungen der Terrorabwehr – endlich zu so weit wie möglich sachorientierten Zuständen gelangen: die Polizistin bzw. der Polizist kann immer ein geeigneter Waffenträger sein. Wenn er oder sie sich dies in der Freizeit zutraut und diesbezüglich einen professionellen Vertrauensvorschuß verdient – was spricht dagegen? Die Logik, daß nur “im Dienst” mit “richtig und gut so” gleichzusetzen ist? Das kann man im 21. Jahrhundert nicht ernst meinen (und auch nicht ernst nehmen).

Wahrscheinlich gilt bei den Reaktionsoptionen auf schwerste Angriffe: besser “man hat” als “man hätte”. Wenn die Gegenwehr nur einmal erfolgreich ist: das Aufgeben gestriger Denkmodelle hätte sich schon gelohnt.

P.S.: Wer jetzt mit “dienstlich gelieferten” Argumenten wie “Zuwenig Schiesstraining, denn unser Dienstherr/Bundesland ist pleite”, “Da macht keine Versicherung mit” oder ähnlichen Floskeln kommt, dem biete ich im Einzelgespräch gern Lösungsvorschläge an. Denn je länger man sich mit der Materie beschäftigt, desto klarer wird: da geht noch was.

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Wäre ich ein Arzt …

… könnte ich auch bei der 1000sten Fußpilzdiagnose nichts anderes sagen als: “Sie haben Fußpilz”. So ist das nun mal mit Diagnosen. Und auch wenn Sie sicherlich von mir schon zigmal gehört haben, daß Deutschland in Sachen Digitalisierung eine traurige Rolle spielt: es führt kein Weg an der Wiederholung dieser Diagnose vorbei, solange sich nichts geändert hat. Deshalb gefallen mir die Worte von John Kornblum im folgenden Interview auch sehr, die das Thema noch mal sehr gut auf den Punkt bringen:

“Es gibt so gut wie keine IT-Industrie in Europa. Die Brains sind bei uns, produziert wird in China und Europa kauft.”

“Unsere Zeit ähnelt sehr den Umbrüchen im 19. Jahrhundert. Damals ging es um die Industrialisierung, heute um die Digitalisierung.”

Und, etwas allgemeiner:

“Wenn ich mit jungen Experten über das großartige europäische Projekt rede, dann widersprechen sie mir nicht. Sie verstehen einfach nicht, was ich meine! Einer sagte, die Europäer seien doch reicher als die Amerikaner, wieso also dann dort engagieren? Aber es hat doch nichts mit Geld zu tun, sondern mit der Zukunft einer gemeinsamen westlichen Welt! Dieses Denken ist mir fremd. Es ist nicht der alte Isolationismus, der da spricht, sondern eine vielleicht zu bequeme Sozialisation. Und so haben wir die unglaubliche historische Errungenschaft nach 1990 verspielt. Wir haben unsere Gemeinsamkeit, die einmalig ist in der Welt, nicht ausgebaut.”

Sowie der sicherlich wichtigste Satz:

“… indem man immer nur auf die Strukturen schaut, vernachlässigt man die Inhalte.”

(Quelle: welt.de, mit eigenen Betonungen)

Man hat sich halt eingerichtet, genießt die Gegenwart, solange dies ungestört geht – zur Not wurschtelt man mal ein wenig, ändert aber nix Substantielles – und hat demzufolge auch kaum Interesse an tiefgehenden, oft sehr mühsamen Gestaltungsprozessen. Entspricht auch meiner Beobachtung, v.a. in Hinblick auf Digitalisierung. Schade. Chance vertan, Deutschland. Keine andere Diagnose möglich. Hoffnung auf Änderung besteht zwar weiterhin, jedoch wird sie von Tag zu Tag geringer.

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Einziges Social-Engineering-Seminar im deutschsprachigen Raum verstetigt

Es begann als Experiment – und hat sich bewährt: das Seminar “Social Engineering” findet nun dauerhaft im Studiengang Security Management an der TH Brandenburg statt. Damit ist dieses Seminar nach “Networked Systems” (an der Universität der Künste Berlin) bereits die zweite von mir entwickelte Lehrveranstaltung, die dauerhaft an einer deutschen Hochschule beheimatet wird. (“Networked Systems” ist nach sechs Jahren an der UdK mit mir an die Hochschule Fresenius “umgezogen” und fand in diesem Sommersemester erstmals als “Networked Systems 2.0” statt.) Das freut mich natürlich sehr und zeigt, daß selbst völlig neue Veranstaltungen ohne Bezug zu einer Studiengangsentwicklung (wo häufig neue Veranstaltungen implementiert werden) eine Chance haben – wenn man ein ausreichend interessantes (und gewinnbringendes) Programm liefert.

Oder zumindest etwas Ausgefallenes macht ;-) Denn eine reine Social-Engineering-Veranstaltung gibt es im deutschsprachigen Raum m.E. nicht. Es gibt eine Menge Veranstaltungen, die Social Engineering auch berücksichtigen, aber eben kein reines SE-Seminar. Abgesehen von meiner Veranstaltung … :-) Der Ansatz, den sozialen Aspekt in die Technik(entwicklung) zu bringen, hat somit sowohl an der UdK (mit “Networked Systems”) als auch an der TH Brandenburg sehr gut funktioniert. Das ist Internetsoziologie. Und das freut mich sehr.

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Linksextremismus: zwei Beitragsempfehlungen zum Thema “Rigaer Straße”

Es wurde zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem – so weit muß es ja nicht immer kommen. Wenn man Beiträge findet, die grundsätzlich alles sagen, was einem wichtig erscheint, dann reicht es völlig aus, diese zu empfehlen. Rund um das Thema “Rigaer Straße” gilt deshalb der kurze Hinweis: hier sind sie (mit besonderer Betonung einzelner Aspekte) …

“Die Autonomen aus der Rigaer Straße behaupten bloß, so etwas wie politische Überzeugungen zu haben.”

Krawalle in Berlin-Friedrichshain: Der Konflikt um die Rigaer Straße hat zu viele Nutznießer

“Und das deutet darauf hin, dass das jetzt in einer hitzigen Situation weitergeht, dass beide Seiten eher aufrüsten als abrüsten, und es könnte eine Eskalation bevorstehen, zumal autonome Gruppen gerade eine Stellungnahme veröffentlicht haben, in der sie darauf hinweisen, bisher hätten sie darauf geachtet, dass niemand zu Tode kommt, aber wenn die Gewalteskalation weitergeht – natürlich geht sie aus Sicht der Autonomen immer von der Polizei, dem Staat aus –, dann könnte sich das ändern.”

Linke Ausschreitungen in Berlin: Machtkampf um die Rigaer Straße

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Vortrag von mir in Hamburg: Das Internet, die zweite Heimat?

In gut zwei Wochen halte ich in Hamburg einen Vortrag zum obigen Thema. Details (und Reservierungsmöglichkeiten) dazu sind seit kurzem online:

“Mit dem Internet hat die Menschheit in rasantem Tempo soziale Strukturen erschaffen, die neben unerschöpflichem Potential auch wesentliche Fragen zum Zusammenleben aufwerfen. Grund genug, um einen eigenen Fachbereich zu gründen – dachte sich jedenfalls Dr. Stephan Humer. Deshalb leitet der Diplom-Soziologe heute einen Forschungsbereich für Internetsoziologie an der Berliner Hochschule Fresenius.”

Gut zusammengefaßt, denn genau so ist es :-) Und dem “Sub-Thema” Heimat widmen wir uns dann am 19.7. in Hamburg. Dazu gibt es viel zu sagen, soviel steht fest.

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Mitmachen: Quiz im Rahmen einer Bachelorarbeit

Einer meiner Studenten lädt ein und ich leite die Einladung gern weiter:

“”Testyourself” ist ein kleines Quiz, indem Sie ihr Wissen auf vier Themenfeldern testen können. Das Quiz wurde im Rahmen einer Bachelorarbeit erstellt und dient dazu, neue Erkenntnisse über die Interessensverteilung in verschiedenen demographischen Gruppen zu gewinnen. Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen.”

http://www.surveygizmo.com/s3/2875690/testyourself

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Business Intelligence: zum dritten Mal in Folge sehr gute Evaluationsergebnisse an der HWR

Nach 2011 und 2014 wurde nun zum dritten Mal meine Wirtschaftsinformatik-Veranstaltung (Business Intelligence) evaluiert und die Ergebnisse sind weit überwiegend sehr gut. Hier einige Highlights:

Der Dozent hat die fachliche Kompetenz für dieses Modul: 5,9 (Gruppe 1) bzw. 5,5 (Gruppe 2) von maximal 6 Punkten

Der Lehrinhalt war aktuell: 5,5 und 5,4

Der Dozent griff inhaltliche Anregungen und Fragen der Teilnehmenden auf: 5,4 und 5,5

Der Dozent vertrat das Fach mit Engagement: 5,8 und 5,6

Das Verhältnis des Lehrenden zu den Lernenden basierte auf Respekt: 5,7 und 5,1

In solchen Kernbereichen so nah an den Bestwerten (und nicht nur Bestnoten) zu sein, das ist schon sehr, sehr erfreulich. Vor allem, wenn man dann noch die absoluten TeilnehmerInnenzahlen betrachtet und feststellt, daß auch in den Bereichen, in denen noch Potential besteht (Werte zwischen 3 und 4 – alles über 5 ist sicherlich schon wunderbar und bedarf keiner wirklichen Kursänderung), nur eine erkennbare Minderheit unzufrieden war (auf den ersten Blick tatsächlich nur eine Handvoll Studierende – abgestimmt haben insgesamt ungefähr die Hälfte der Personen, die teilgenommen haben (= ~ 50)).

Wo gab es nun noch Luft nach oben? Vor allem in diesen Bereichen (zumindest laut der erwähnten kleinen Personengruppe – eine deutlich größere Gruppe sah hier stets Noten zwischen 4,8 und 5,x vor):

– Anforderungen und Kriterien bei der Prüfungsbewertung
– Motivation zur aktiven Beteiligung
– Zufriedenheit mit dem eigenen Lernerfolg

Da es in diesen Bereichen eine deutliche Kluft zwischen zufriedenen (2/3) und unzufriedeneren (1/3) Studierenden gibt, scheint hier vor allem die Gruppendynamik entscheidend gewesen zu sein. Denn wenn zwei Veranstaltungen absolut identisch sind, kann ja nur die Wahrnehmung der “abweichenden” Studierenden das Ausschlaggebende gewesen sein.

Das zeigt aber auch sehr gut die Grenzen solcher Umfragen: aus meiner Sicht sind in diesem Falle nur die Ergebnisse wirklich aussagekräftig, die weit überwiegend und (idealerweise) über all die Jahre hinweg immer gleich – oder zumindest sehr ähnlich – ausgefallen sind. In meinem Falle betrifft das folgende Fragen:

– Fachliche Kompetenz (2011 bis 2016: zwischen 5,5 und 5,9)
– Aktueller Lehrinhalt (5,4 bis 5,5)
– Aufgreifen von Fragen (5,2 bis 5,5)
– Respekt gegenüber den Studierenden (5,1 bis 5,7)
– Fach wird mit Engagement vertreten (5,3 bis 5,8)

Hier darf man wohl mit Fug und Recht behaupten, einiges richtig zu machen ;) Klar: ich würde auch gern in allen anderen Bereichen Bestnoten sehen. Wer würde das nicht? Aber dafür muß man dann erstens auch alle überzeugen und zweitens immer direkt daran denken, daß es nahezu unmöglich ist, alle Teilnehmenden voll und ganz für das Thema und sich selbst zu gewinnen. Nicht umsonst sind Hochschulevaluationen im Allgemeinen schon dann ein Erfolg, wenn insgesamt eine gute bis sehr gute Gesamttendenz (!) in den Bewertungen erkennbar ist. Immer und überall nur das Beste liefern, das ist schon aufgrund der Rahmenbedingungen nahezu unmöglich. Fünf Jahre in Folge in besonders relevanten Bereichen durchgehend mit der Bestnote bewertet zu werden – das jedoch ist machbar und nicht nur Bestätigung der bisherigen Arbeit (und damit auch allgemein ein schöner Erfolg der internetsoziologischen Vorgehensweise – um das Methodische hier nicht zu kurz kommen zu lassen), sondern zugleich ein großer Ansporn für die kommenden Jahre!

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