Ein “How to deal with” zum Unsinn des Postfaktischen

Die Wissenschaft hat es dieser Tage nicht leicht. Da fragen sich Kolleginnen und Kollegen zu Recht, was das Gerede vom “postfaktischen Zeitalter” für Konsequenzen für das Fundament unserer Lebenswelt – die Wissenschaft – hat und wie man dem begegnen kann. Ich kann vor allem die Aussagen des Kollegen Mojib Latif unterstützen:

“Immer mehr Menschen informieren sich im Internet. Dort stehen Meinung, Gerücht und wissenschaftliches Ergebnis ununterscheidbar nebeneinander. Es fehlt an Orientierung und Qualitätskriterien. Die Aufmerksamkeit wird eher dem zuteil, der am schrillsten auftritt. Da kann (und will!) Wissenschaft nicht mithalten.”

Sehr hilfreich wäre es, wenn die Schreihälse schlicht und einfach keine Claqueure mehr hätten, sprich: wenn das Geschreie keine Zustimmung mehr fände. Stattdessen wäre es für diese Unterstützer sicherlich zielführender, selbst zu denken und sich eine eigene Meinung zu bilden. Das würde zuerst zeigen, daß die Schreihälse mit Sicherheit am wenigsten Unterstützung verdienen.

Gut ist aber auch Latifs Haltung gegenüber den “Postfaktischen”:

“Ich ignoriere diese Leute. Reagierte ich auf diese abstrusen Behauptungen, würde ich ihnen nur noch mehr Aufmerksamkeit verschaffen.”

Und auch die Antwort auf die Frage, wie die Wissenschaft reagieren sollte, ist absolut empfehlenswert:

“Sie sollte der Allgemeinheit selbst die besten Informationen zur Verfügung stellen, und zwar ansprechend und vor allem verständlich.”

Daran wird hier gearbeitet. Und zwar – ganz konkret – so, daß mein Team und ich versuchen, die Unterstützer zu erreichen und zu überzeugen – nicht die Schreihälse. Wir laden zum Denken ein und setzen auf das Empowerment der bzw. des Einzelnen. Das ist unser Ziel. Jedes Mal. Früher, heute und in Zukunft.

Ein “How to deal with” zum Unsinn des Postfaktischen Weiterlesen ...

Hells Angels und Co.: Der rechte Rand ist nicht weit weg

Ein besonders spannendes Themenfeld im Bereich der Sicherheitsforschung ist sicherlich die Verbindung von organisierter Kriminalität und Terrorismus/Extremismus. Manchmal sind die Schnittmengen freilich geringer, manchmal aber auch größer. Wer einen Einblick in das Themenfeld gewinnen möchte, dem sei die Dokumentation “Die Rache der Rocker” empfohlen, die auf der Website des NDR zu finden ist. Hier wird beispielsweise die Nähe einer “Old Lady” zu Pegida und Co. dargestellt. Möglich sind natürlich auch andere Konstellationen, nicht nur Orientierungen am rechten Rand.

Es mögen oftmals nur punktuelle Übereinstimmungen sein, die beispielsweise kriminelle Rocker und Extremisten zusammenführen – aber es gibt solche Gemeinsamkeiten. Und, soviel Prognose sei an dieser Stelle gewagt, es dürften eher mehr als weniger werden. Denn das “coole” Rockerimage heften sich immer mehr und ganz unterschiedliche Gruppierungen an, so daß die Szene vielfältiger, aber eben auch heterogener wird.

Hells Angels und Co.: Der rechte Rand ist nicht weit weg Weiterlesen ...

Drei neue Beiträge: Tod, Video und Social Media

Da in jüngster Zeit gleich drei Interviews mit bzw. Artikel von mir erschienen sind, möchte ich diese hier kurz vorstellen:

“Was bleibt: Leben und Sterben aus internetsoziologischer Perspektive” – verfaßt für das Konferenzblog “digital.danach”

“Videoüberwachung: Von der konventionellen zur intelligenten Videoüberwachung – Chancen und Risiken für Polizei und Gesellschaft” – zusammen mit der wunderbaren Kollegin Anna Lederer (Netzwerk Terrorismusforschung) verfaßt und nun erschienen in der neuen Ausgabe von “der kriminalist”

Social Media: „Wir haben es in Deutschland versäumt, die neuen digitalen Möglichkeiten inhaltlich sinnvoll zu nutzen“ – Interview mit dem hauseigenen Wissenschaftsblog “adhibeo”

Drei neue Beiträge: Tod, Video und Social Media Weiterlesen ...

Internet und Gesellschaft: Literatur gesucht? Literatur gefunden?

Nicht selten erreichen mich Anfragen hinsichtlich Literatur zum Thema Internet und Gesellschaft. Diese beantworte ich im Rahmen meiner zeitlichen und inhaltlichen Möglichkeiten gern, doch vielleicht hilft den Anfragenden ja auch unser Internetsoziologie-Wiki, in dem bereits die eine oder andere Empfehlung zu finden ist. Das erleichtert uns allen sicherlich die Arbeit. Andersherum gilt das allerdings genauso: Sie haben bereits Literatur zu unserem Themenfeld, die Sie empfehlen können? Dann immer her damit: wiki @ humer.de

Internet und Gesellschaft: Literatur gesucht? Literatur gefunden? Weiterlesen ...

Deutsche Waffengesetzgebung und Dienstvorschriften bei weiteren Anschlägen nicht durchhaltbar

Die wenigsten Menschen, die bedroht werden oder sich bedroht fühlen, bekommen einen Waffenschein. Die Hürden sind hoch, die Ämter meist abgeneigt. Das hat viel mit deutscher Behördenmentalität zu tun, so mein Eindruck, und leider oftmals viel zu wenig mit der jeweiligen Sachlage. Denn das Waffentragen wird oftmals selbst denen verboten, die es professionell ausüben, und das mit ähnlichen Argumenten (worauf in der Folge noch eingegangen wird):

“Besonders häufig gibt es auch Anfragen nach bewaffneten Sicherheitskräften. Doch da müssen die Anbieter fast immer absagen. Denn um bei einer Veranstaltung eine Waffe tragen zu dürfen, müssten die Behörden, meist die Landratsämter, eine Sondergenehmigung erteilen. Doch die gibt es auch nach den Anschlägen so gut wie nie, sagt Brandl. Der bayerische Unternehmer hält das für einen Fehler. “Hätte es bei der Attacke im Münchner Einkaufszentrum einen Zivilpolizisten im Feierabend oder einen Sicherheitsmitarbeiter mit Waffenschein gegeben, der seine Waffe auch in der Freizeit tragen darf, hätte man den Täter vielleicht stoppen können”, sagt Brandl.”

(Quelle: welt.de, mit eigenen Betonungen)

Zur Sinnhaftigkeit des Schusswaffeneinsatzes habe ich mich schon mehrfach geäußert, beispielsweise hier. Und das Gesagte gilt weiterhin: niemand will eine wahllose Volksbewaffnung, das wäre das Dümmste, was man machen kann. Warum jedoch selbst Polizisten privates Waffentragen untersagt wird, das läßt sich nur schwer nachvollziehen. Ähnliches gilt für berufliche Waffenträger wie Sicherheitsmitarbeitern. Die Restriktionen sind streng, gerade so, als ob man die Führkompetenz nach Dienstschluß ebenfalls im Waffenschrank läßt.

Doch selbst ein Waffenschein bringt einem auf einer öffentlichen Veranstaltung nichts, dafür bedarf es – wie zuvor völlig korrekt im Artikel erwähnt – einer Sondererlaubnis. Daß beim Public Viewing, der Kirmes oder dem Oktoberfest außer der Polizei jemand eine Waffe trägt: für eine deutsche Behörde oftmals unvorstellbar. Selbst wenn diese Person ein staatlich geprüfter, professionell ausgebildeter oder dienstlich erfahrerer Mensch ist – beispielsweise ein Polizist in seiner Freizeit.

Das Führverbot gilt im Übrigen auch für PTB-Waffen, im Volksmund “Gaspistole” genannt: wenn man so eine Waffe, gefüllt mit Pfefferpatronen, auf einer öffentlichen Veranstaltung führt, ist das ein nicht nur geringer Gesetzesverstoß. Führt man Pfefferspray in der Dose, dann … ist das in Ordnung. Skurril? Mindestens. Aber so ist es nun einmal:

“Die Bestimmungen des § 42 WaffG verbietet die Teilnahme an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen mit Waffen i.S. des § 1 Abs. 2 WaffG. § 1 Abs. 2 WaffG zählt zu den Waffen tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Das handelsübliche Pfefferspray unterliegt nicht den Bestimmungen des WaffG, so dass ein Verstoß gegen § 42 WaffG nicht in Betracht kommt.”

(Quelle: sicherheitsmelder.de)

Immerhin:

“Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Mitführen von Pfefferspray bei Versammlungen oder auf dem Weg dorthin als gefährlicher Gegenstand i. d. § 2 Abs. 3 Versammlungsgesetz (VersG) gewertet werden kann. Dies würde in diesem Fall eine Straftat darstellen.”

(a.a.O.)

Der “böse” Hintergrund des Mitführens eines gefährlichen Gegenstands muss einem aber, so meine nichtjuristische Meinung aufgrund des folgenden Zitats, wohl erst einmal nachgewiesen werden:

“Die Polizei ist nur dann hinzuzuziehen, wenn Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Pfeffersprays bestehen (Zweckbestimmung, Prüfzeichen) oder der Verdacht gegeben ist, dass die Person beabsichtigt, das Pfefferspray auch gegen Menschen einzusetzen.

(a.a.O., mit eigener Betonung)

Wie gesagt: ohne juristische Expertise. Doch ergibt sich in meinen Augen daraus der Lösungsweg, wie immer bei Pfefferspray schlicht die Anwendung gegen bösartige Tiere als Mitführgrund anzugeben – und schon ist die Sache erledigt. Dafür ist Pfefferspray gedacht und das ist der Grund, aus dem man es führen sollte. (Zum Thema Pfefferspray bzw. Tierabwehrspray würden sich übrigens durchaus sogar Monographien lohnen, denn das ist ein gleichermaßen unterhaltsames wie spannendes Kapitel deutscher Sicherheitspolitik, doch das führt an dieser Stelle definitiv zu weit.)

Fassen wir zusammen:

– Sondergenehmigung für einen Sicherheitsdienstmitarbeiter auf einer öffentlichen Veranstaltung: sehr selten bis nie
– Sondergenehmigung für einen privaten Waffenträger (bspw. bedrohte Person) auf einer öffentlichen Veranstaltung: dito
– Sondergenehmigung zum Führen einer PTB-Waffe auf einer öffentlichen Veranstaltung: wahrscheinlich völlig unrealistisch
– Dienstliche Genehmigung zum Führen der dienstlich gelieferten Schusswaffe durch einen Polizisten: offenbar ebenfalls selten
– Dienstliche Genehmigung zum Führen der dienstlich gelieferten Schusswaffe durch einen Polizisten auf einer öffentlichen Veranstaltung: ebenfalls extrem selten

Freilich gilt:

Risiko auf einer öffentlichen Veranstaltung Opfer eines Terrorangriffs zu werden: extrem gering

Nur: wenn es dann mal zu einem Angriff kommt, gilt wohl dieser Satz …

“Unbewaffnet habe man gegen diese Art von Angreifer keine Chance. “Sobald der andere eine Pistole und fünf Meter Abstand hat, ist man immer der Verlierer.””

(Quelle: welt.de)

Sollten sich die (terroristischen) Vorfälle nun häufen, werden sich die Behörden früher oder später bewegen müssen. Und nochmals klar gesagt: NICHT in Richtung des privaten Waffenführens, sondern in Richtung des (ausser)dienstlichen bzw. (nicht)beruflichen Waffenführens. (Eine gefährdete Person sollte ohnehin so weit wie möglich öffentliche Veranstaltungen meiden, deshalb wird § 19 WaffG hier nicht weiter diskutiert.)

Denn wenn nicht einmal eine professionell ausgebildete Person wie ein Polizist eine Waffe führen darf – wer dann? Warum auf die schnellen Reaktionsmöglichkeiten eines (privat bewaffneten) Polizisten verzichten? Warum immer noch eine an vormoderne Zeiten erinnernde Geisteshaltung pflegen, die sich den “Bürger in Uniform” zwar auf die Fahnen schreibt, jedoch nur den Uniformträger als würdig erachtet? Wir müssen auch in diesen sensiblen Lebensbereichen ganz grundsätzlich – und nicht nur aus Erwägungen der Terrorabwehr – endlich zu so weit wie möglich sachorientierten Zuständen gelangen: die Polizistin bzw. der Polizist kann immer ein geeigneter Waffenträger sein. Wenn er oder sie sich dies in der Freizeit zutraut und diesbezüglich einen professionellen Vertrauensvorschuß verdient – was spricht dagegen? Die Logik, daß nur “im Dienst” mit “richtig und gut so” gleichzusetzen ist? Das kann man im 21. Jahrhundert nicht ernst meinen (und auch nicht ernst nehmen).

Wahrscheinlich gilt bei den Reaktionsoptionen auf schwerste Angriffe: besser “man hat” als “man hätte”. Wenn die Gegenwehr nur einmal erfolgreich ist: das Aufgeben gestriger Denkmodelle hätte sich schon gelohnt.

P.S.: Wer jetzt mit “dienstlich gelieferten” Argumenten wie “Zuwenig Schiesstraining, denn unser Dienstherr/Bundesland ist pleite”, “Da macht keine Versicherung mit” oder ähnlichen Floskeln kommt, dem biete ich im Einzelgespräch gern Lösungsvorschläge an. Denn je länger man sich mit der Materie beschäftigt, desto klarer wird: da geht noch was.

Deutsche Waffengesetzgebung und Dienstvorschriften bei weiteren Anschlägen nicht durchhaltbar Weiterlesen ...

Linksextremismus: zwei Beitragsempfehlungen zum Thema “Rigaer Straße”

Es wurde zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem – so weit muß es ja nicht immer kommen. Wenn man Beiträge findet, die grundsätzlich alles sagen, was einem wichtig erscheint, dann reicht es völlig aus, diese zu empfehlen. Rund um das Thema “Rigaer Straße” gilt deshalb der kurze Hinweis: hier sind sie (mit besonderer Betonung einzelner Aspekte) …

“Die Autonomen aus der Rigaer Straße behaupten bloß, so etwas wie politische Überzeugungen zu haben.”

Krawalle in Berlin-Friedrichshain: Der Konflikt um die Rigaer Straße hat zu viele Nutznießer

“Und das deutet darauf hin, dass das jetzt in einer hitzigen Situation weitergeht, dass beide Seiten eher aufrüsten als abrüsten, und es könnte eine Eskalation bevorstehen, zumal autonome Gruppen gerade eine Stellungnahme veröffentlicht haben, in der sie darauf hinweisen, bisher hätten sie darauf geachtet, dass niemand zu Tode kommt, aber wenn die Gewalteskalation weitergeht – natürlich geht sie aus Sicht der Autonomen immer von der Polizei, dem Staat aus –, dann könnte sich das ändern.”

Linke Ausschreitungen in Berlin: Machtkampf um die Rigaer Straße

Linksextremismus: zwei Beitragsempfehlungen zum Thema “Rigaer Straße” Weiterlesen ...

Anschlag in Orlando: mittlere Ziele auch bei EM besonders gefährdet

In der vergangenen Woche habe ich noch mit zwei JournalistInnen darüber gesprochen: meine größte Sorge gilt hinsichtlich der Fussball-Europameisterschaft und dem Thema Anschlagsgefahr ganz klar den mittleren Zielen. An diesem Wochenende hat es sich leider bewahrheitet: es sind genau diese mittleren Ziele, die in Hinblick auf Anschläge besonders gefährdet sind. Ziele, die zu klein sind, um massiven bewaffneten Schutz zu erhalten (wie Stadien, Fanmeilen oder offizielle Veranstaltungen), und doch groß genug, um mit einem Motto, einem Label oder einem Milieu in Verbindung gebracht zu werden, wenn etwas passiert (wie der Club in Orlando). Solche mittleren Ziele zu schützen, das ist eine ganz besondere Herausforderung – und seit dem Wochenende noch viel heikler. Es bleibt abzuwarten, wie Politik und Behörden jetzt ganz konkret mit dieser Herausforderung umgehen werden.

Anschlag in Orlando: mittlere Ziele auch bei EM besonders gefährdet Weiterlesen ...