In einem Satz erklärt: was Nerds und Ultras gemeinsam haben

Wie findet man hier eine griffige Formel? Ganz einfach: man schaue sich diesen Satz an …

“Warum wird man Ultra-Fan? Weil man für Fußball und für seinen Verein brennt – und weil sich darum ein Lebensinhalt spinnen lässt.”

… und ersetze “Ultra-Fan” durch “Nerd”, “Fußball” durch “Computer” und “für seinen Verein” durch “das Internet”. Der Rest bleibt gleich.

(Quelle: sueddeutsche.de)

Auch die weiteren Sätze können übrigens entsprechend genutzt werden [in Klammern jeweils der Ersetzungsvorschlag]:

“Die Gruppen geben [Das Nerdtum gibt] jungen Leuten, vor allem jungen Männern, ein Gefühl von Gemeinschaft, Anerkennung, Verantwortung. Hinzu kommt oft eine Romantisierung des Fußballs [Nerdtums], eine Überidentifizierung mit dem Verein [dem Digitalen] und seiner Tradition.”

Das Schema ist immer ähnlich, nur der Fetisch ist ein anderer.

Deshalb paßt auch das hier sehr gut:

“Eigentlich geht es, wie bei den meisten Jugendkulturen, vor allem ums “Dabeisein”, ums “Dazugehören” in einer Art Wagenburg, aus der heraus alle “da draußen” verdächtig sind, Gegner oder gar Feind.”

In der Tat.

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Zwei neue Bücher aus dem Bereich IT-Recht: “Grundrechtsinnovationen” und “Rechtshandbuch Social Media”

Unser geschätzter Kollege und Projektpartner Gerrit Hornung möchte über zwei neue Buchveröffentlichungen informieren: das erste Buch ist seine Habilitationsschrift “Grundrechtsinnovationen” (“Die Arbeit zeigt eruptive und inkrementelle erfolgende Grundrechtsinnovationen auf und analysiert die Grundrechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte aus einer innovationstheoretischen Perspektive”) und das zweite Buch ist der von ihm und Ralf Müller-Terpitz herausgegebene Band “Rechtshandbuch Social Media” (“Das Werk analysiert in 10 Kapiteln aus unterschiedlichsten rechtlichen Perspektiven das Phänomen der sozialen Medien”). Hinter den Links verbergen sich die Flyer, die jeweils weiterführende Informationen bereithalten.

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Neues Buch: Terrorismus A/D

Cyberterrorismus ist kein neues Phänomen: nicht erst seit der Hochphase des islamistischen Terrors rund um 9/11 dürfte allgemein bekannt sein, dass alle Beteiligten, sprich: Staaten ebenso wie Terroristen versuchen, das Internet massiv für ihre Zwecke zu nutzen, beispielsweise auf der Propaganda- oder der Rekrutierungsebene. Aufgrund dieser Entwicklungen ist auch der Begriff des Cyberkrieges nicht neu: “Cyber”-Phänomene dieser Art wurden in den letzten Jahren teilweise sehr intensiv ausgeleuchtet, Begrifflichkeiten geprägt und Szenarien realisiert. Was bislang jedoch fehlte, ist eine gleichberechtigte Analyse der Wechselwirkungen zwischen analoger und digitaler Lebensrealität, sprich: ein Ausleuchten der Pfade zwischen neuen Cyber-Phänomenen und „alter Welt“. Denn es erscheint zwingend notwendig, den Terminus der Wechselwirkung besonders zu betonen. Es geht dabei nicht um Einbahnstraßen, sondern um permanentes Pendeln zwischen den Polen: Wie prägt beispielsweise Digitalisierung ein kulturelles/rechtliches/soziales Bild von Terrorismus und wie prägt diese (erneuerte) Sichtweise wiederum die digitale (Anti-)Terror-Arbeit? Wie stark sind diese Wechselwirkungen in den unterschiedlichen Bereichen, welche Akteure dominieren bzw. werden dominiert, welche Faktoren spielen hier eine besondere Rolle und wann haben sich welche
Wechselwirkungen in welcher Form (nicht zuletzt in der „analogen“ Welt) manifestiert?

Diese Fragen werden von namhaften Expertinnen und Experten aus der deutschen Sicherheitsforschung beantwortet: im neuen Sammelband „Terrorismus A/D“. Mit Beiträgen von Bernd Zywietz, Tullio Richter-Hansen, Anke Steinborn, Jan-Henning Kromminga, Matthias Jakob Becker, Mathias Bug, Katrin Wagner, Jasmin Röllgen und Andreas Spreier.

Mehr Infos hier.

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Einladung: a-i3/BSI Symposium 2015

Als Mitglied der Arbeitsgruppe stelle ich gern Folgendes vor:

“*** Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) ***
www.a-i3.org

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veranstalten in diesem Jahr ihr 10. interdisziplinäres Symposium. Dieses Jahr steht die Veranstaltung über dem Oberthema:

“IT-Sicherheit zwischen Überwachung und freier Internet-Nutzung”

Termin: 16. und 17. April 2015
Ort: Haus der IT-Sicherheit, Lise-Meitner-Allee 4, 44801 Bochum

Vertreter aus Unternehmen, Wissenschaft, Politik und Verbänden diskutieren unter dem diesjährigen Oberthema über aktuelle Fragen der Sicherheit im Zusammenhang mit Überwachung, dem IT-Sicherheitsgesetz, Offenen WLAN und Industrie 4.0.

Die Veranstaltung richtet sich an Leiter, Mitarbeiter und Datenschutzbeauftragte in Organisationen, Behörden und Unternehmen aus den Gebieten IT-Sicherheit, Softwareentwicklung und E-Commerce; weiterhin an Juristen in Justiz, Unternehmen und Verbänden; spezialisierte Rechtsanwälte sowie Leiter und Mitarbeiter in Aufsichts- und Datenschutzbehörden.

Das ausführliche Programm, weitere Informationen zum Symposium und das Anmeldeformular stehen in Kürze unter www.a-i3.org zum Abruf bereit.

Wir würden uns freuen, wenn Sie auf dem diesjährigen Symposium mit uns diskutieren!

Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik”

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Video: Land unter Kontrolle

Folgendes Video wurde mir empfohlen und die Empfehlung war nicht schlecht, jedoch sollte man ein paar Dinge dazu anmerken. Zuerst aber die grundlegenden Infos:

“Kulturzeit extra: Land unter Kontrolle

Die Geschichte der Überwachung der BRD: Die Bundesrepublik ist ein überwachtes Land, das beweist der NSA-Skandal. Und es war nie anders. “Kulturzeit extra: Land unter Kontrolle” blickt auf die bundesdeutsche Geschichte der Überwachung.”

Wer sich mit dem Themen (Digitale) Sicherheit, Überwachung und/oder Kontrolle beschäftigt, wird nicht viel Neues entdecken. Das Video ist eher ein guter Überblick als ein neues, krasses Enthüllungsstück. Teilweise wird ein wenig übertrieben bzw. polarisiert, aber es ist ja auch kein wissenschaftlicher Film, da ist das schon okay. Wer nochmal eine solide Zusammenfassung der wichtigen Ereignisse der letzten Jahre braucht, sollte sich die 45 Minuten gönnen.

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Steffen Seibert: Vorratsdatenspeicherung wird EuGH-Vorgaben entsprechen …

“Eine Antwort auf die Einschränkung der Freiheit, die uns Terroristen ja aufzwängen wollen, kann immer nur ein starker Rechtsstaat sein. Deswegen wird beim konkreten Beispiel der Vorratsdatenspeicherung jede Lösung, die am Ende gewählt wird, genau den rechtlichen Vorgaben entsprechen, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof gemacht haben.”

(Quelle: Netzpolitik.org)

… damit ist sie vom Tisch. Denn man kann mögliche Folgekonzepte sicherlich auch “Vorratsdatenspeicherung” nennen, doch der Kerngedanke der anlasslosen Speicherung aller Daten auf Vorrat für den Fall der Fälle ist mit dem EuGH-Urteil gestorben und dementsprechende Diskussionen reine Zeit- und Ressourcenverschwendung.

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