Bundesrichter Thomas Fischer und die Wahrheit über individuelle Eigeninitiative in einer immer komplexeren Welt

Grundsätzlich schätze ich die Beiträge von Bundesrichter Thomas Fischer in der ZEIT sehr, doch diesmal gibt es allen Grund, einen Artikel ganz besonders zu loben, denn Fischer spricht einen extrem bedeutenden Aspekt auch meiner Forschung an:

“[Bedauerlicherweise] können viele Millionen Bürger zwar mit den Statistiken und den sich daraus ableitenden Schlussfolgerungen über die dritte, zweite und erste Fußball-Bundesliga souverän umgehen, fallen aber auf jede hanebüchene Behauptung über die Kriminalitätsstatistik herein wie Schulkinder. Das kann man verbessern.”

(Quelle: ZEIT ONLINE)

Dasselbe gilt nämlich für Digitalisierung. Daß sich jedermann zu Hause mit viel Eigeninitiative der digitalen Revolution widmet, ist meines Erachtens nicht nur längst überfällig (weil besonders hilfreich in einer immer komplexeren Welt, die digital geprägt ist), sondern ebenfalls deutlich wichtiger als das Auswendiglernen von völlig nebensächlichen bis unwichtigen Fussball-Bundesliga-Aspekten. Es ist letztlich eine Frage der persönlichen Prioritätensetzung und damit der Einsicht der Bevölkerung. Diese Einsicht ist in Deutschland immer noch drastisch unterentwickelt, nicht nur in Sachen Digitalisierung oder Kriminalität. Doch nicht nur ich, sondern selbstverständlich auch viele andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten daran, dies zu ändern. Und – dankenswerterweise – der Bundesrichter Thomas Fischer.

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#rp15: Was der @netzpolitik-Satz “Wir sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen” bedeutet

Markus Beckedahl hat viel erlebt und viel erreicht. Auf der diesjährigen Republica faßte er deshalb seine Eindrücke hinsichtlich der Digitalisierung der Gesellschaft folgendermaßen zusammen: “Wir sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen”. Darüber wird zu reden sein – und genau das mache ich heute Abend, nämlich zu Gast bei Gert Scobel in 3sat und zusammen mit der HIIG-Pionierin Jeanette Hofmann und dem Sicherheitsforschungskollegen Sandro Gaycken.

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Reaktionen auf “Achtung, Satire”: Noch besserer Deal für Hobby-Geldwäscher!

Immerhin haben anscheinend auch Bösewichte Humor, denn direkt nach meinem Posting über das verlockende Geldwäscheangebot – Achtung, Satire! – kam per Mail folgendes Folgeangebot:

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Hallo,
Ich hab eine Methode erfunden, einen guten Verdienst mit Hilfe von Ihrem Bankkonto zu bekommen.

Die Vorgehensweise ist folgend:

Ich bekomme eine Überweisung von der Finanzabteilung, wo ich arbeite. Ich behalte 18 Prozent von der eingegangenen Summe! 82% von der Summe der Überweisung, die auf meinem Konto eingetroffen ist, soll ich in der Bank bar bekommen und es an die Adresse der Firma übergeben. Gewöhnlich wandelt die Summe der Überweisung von 1.500 bis 7.000 euro ab, so dass meine Provision für jede Transaktion von 270 bis 1.260 euro beträgt.

Die Bearbeitung von einer Bankoperation nimmt insgesamt ein paar Stunden meiner Zeit in Anspruch. Ich übernehme insgesamt 2 Bankoperationen pro Woche und schaffe es während meiner Mittagspause oder sofort nach der Arbeit. Im vorigen Monat hab ich 4.630 euro verdient.

Jetzt ist diese Firma auf der Suche nach neuen Mitarbeitern! Um in unserem Unternehmen in die Arbeit aufgenommen zu werden, sollen Sie Staatsangehörigkeit in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz und ein Konto in einer deutschen oder österreichischen Bank haben.

Sie können mir per Email schreiben. Ich beantworte alle Ihre Fragen und schicke Ihnen eine ausführliche Beschreibung der Arbeit.

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“Achtung, Satire” ist – wie der Titel schon sagt – eine nicht ganz ernst gemeinte Rubrik, die sich den seltsameren digitalen Phänomenen unserer Zeit widmet. Bitte nicht mit den ernsten Dingen des Lebens verwechseln!

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Achtung, Satire: Endlich mal wieder ein ordentliches Geldwäscheangebot!

Mensch, das wurde aber auch mal Zeit! Schon lange war es extrem ruhig an der Geldwäschefront und ich dachte schon, ich sei so ein Jobangebot nicht mehr wert – zu viele Anti-Terror-Projekte, zu oft in der Öffentlichkeit … warum auch immer. Aber jetzt ist endlich mal wieder ein toller Vorschlag eingetroffen, quasi ein “CfL” (“Call for Launderers”)!

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Es werden verantwortungsbewusste Angehörige gesucht!

Hoher Nebenverdienst in kürzer Zeit!
Wir garantieren einen reichlichen Nebenverdienst – bis zu 2000.00 EUR pro Woche. Das ist die Möglichkeit, 2-3 Stunden Ihrer Zeit 1-2 Mal pro Woche zu arbeiten. Sie können die Arbeit in unserer Firma mit der Arbeit in anderen Firmen vereinigen! Die Erledigung von jedem Auftrag erhöht Ihr Budget auf die Summe bis 1600 EUR.

Unsere Zusammenarbeit besteht in Folgendem:
Sie erhalten eine Banküberweisung mit dem Betrag von 2000.00 EUR bis 8000.00 EUR von unserer Firma.
Am Tag der Buchung auf Ihrem Bankkonto, heben Sie den Betrag ab.
Sie nehmen sich 20% von der Geldanweisung – das ist die Summe von 400.00 EUR bis 1600.00 EUR!
Den Rest der auf Ihrem Konto angekommenen Summe schicken Sie unserem Agenten.
Wenn Sie für die Zusammenarbeit mit uns bereit sind, bereitet unser Unternehmen die nächste Geldüberweisung für Sie vor.
Sie können eine jegliche Anzahl der Banküberweisungen bekommen, alles hängt nur von Ihrem Wunsch ab! Das Schema der Zusammenarbeit mit uns wurde mithilfe der Rechtsanwälte erarbeitet und überschreitet keine Gesetze der EU und Deutschlands.

Wenn Sie bereit sind, Geld zu verdienen, schicken Sie mir eine Email an folgende Email-Adresse: Wichtig! Schreiben Sie Ihre Antwort nur an die Email-Adresse, die ich oben genannt habe. Sonst bekomme ich Ihre Email nicht.

Die Anzahl der Stellenangebote ist begrenzt!

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Was haben die AmerikanerInnen eigentlich aus den Snowden-Enthüllungen gelernt?

Einige sehr interessante Antworten auf diese Frage liefern uns die Kolleginnen und Kollegen vom Pew Research Center:

“A new survey by the Pew Research Center asked American adults what they think of the programs, the way they are run and monitored, and whether they have altered their communication habits and online activities since learning about the details of the surveillance. The notable findings in this survey fall into two broad categories: 1) the ways people have personally responded in light of their awareness of the government surveillance programs and 2) their views about the way the programs are run and the people who should be targeted by government surveillance.”

Dies und mehr dazu hier.

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Jetzt online: das endgültige Programm für das 10. a-i3/BSI Symposium 2015

Allein das Thema Vorratsdatenspeicherung dürfte die Teilnahme wert sein, deshalb leite ich gern die Details des Symposiums weiter:

“Unter dem Oberthema »IT-Sicherheit zwischen Überwachung und freier Internet-Nutzung« werden auch in diesem Jahr wieder aktuelle Themen der IT-Sicherheit mit Vertretern aus Behörden, Wissenschaft und Praxis interdisziplinär diskutiert.

Das Symposium ist traditionell in Themenbereiche gegliedert, die sich auf die zwei Veranstaltungstage verteilen. Am Donnerstag, 16. April 2015, wird zunächst das Thema »Sicherheit durch IT-Überwachung« im Mittelpunkt stehen. Es werden rechtliche Möglichkeiten und technische Schwierigkeiten, aber auch der tatsächliche Nutzen der Vorratsdatenspeicherung beleuchtet. Gerade nach den – trotz in Frankreich bestehender Vorratsdatenspeicherung – erfolgreichen Anschlägen auf das Satiremagazin »Charlie Hebdo« sind Zweifel an ihrem Nutzen laut geworden.

Im zweiten Block werden Möglichkeiten von »IT-Sicherheit per Gesetz« aus technischer und rechtlicher Sicht dargelegt. Kernpunkte sind Aspekte des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes, Herausforderungen der Regulierung von IT-Sicherheit sowie Zertifizierung und Pentesting zur Gewährleistung von Sicherheit. Abschließen wird der erste Tag mit einer Podiumsdiskussion zu den vorgestellten Inhalten und einem anschließenden Get-together im Foyer des Haus der IT-Sicherheit.

Der zweite Veranstaltungstag, Freitag, 17. April 2015, beginnt mit dem Themenbereich »Sichere Kommunikation in der vernetzten Welt«. Durch Angriffe auf E-Government und Industrie werden Schwachstellen in Systemen offenbart, die auch für Angriffe auf den Einzelnen genutzt werden können.

Das Symposium schließt mit dem Themenbereich »Offene WLAN – Chancen und Risiken«, in dem rechtliche Aspekte offener WLAN ebenso wie technische Lösungsmöglichkeiten besprochen werden. Hier schließt auch die nachfolgende Podiumsdiskussion an.

Die Veranstaltung richtet sich an Entscheidungsträger von Verwaltungsbehörden, Datenschutzbeauftragte in Organisationen und Unternehmen aus den Gebieten IT-Sicherheit, Softwareentwicklung und E-Commerce, sowie an Juristen in Justiz, Unternehmen und Verbänden und an spezialisierte Rechtsanwälte sowie Aufsichts- und Datenschutzbehörden.

Anmeldungen sind noch bis zum Tag der Veranstaltung möglich!”

Das Programm und die Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Symposiumswebsite.

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Onlinerecht: 10. Internationales For..Net-Symposium – “Leben mit IT-Unsicherheit” – vom 15. bis 17.4. in Passau

Ich leite diese Einladung gern an Sie, liebe WebsitebesucherInnen, weiter:

“Die von Herrn Prof. Dr. Dirk Heckmann geleitete Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) veranstaltet vom 15. bis 17. April 2015 in Passau das nunmehr 10. Internationale For..Net-Symposium: “Leben mit IT-Unsicherheit”. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas.

Kern des Symposiums bilden Vorträge und Diskussionsrunden von und mit hochkarätigen internationalen Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Erwartet werden über 100 Teilnehmer aus dem juristischen Spektrum.

Besondere Highlights erwarten die Teilnehmer in diesem Jahr auch im Rahmen des festlichen Abendessens auf der Veste Oberhaus: Mit Ben Profane konnte ein international renommierter Zauberkünstler gewonnen werden. Zudem wird anlässlich des Empfangs der 2. For..Net-Award für datenschutzkonforme IT-Innovationen verliehen.

Weitere Veranstaltungshinweise, das Tagungsprogramm sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf unserem Flyer https://www.for-net.info/wp-content/uploads/2015/02/Symposium2015-Flyer.pdf und über https://www.for-net.info/symposien/symposium-2015/anmeldung/.

Die Teilnahme am Symposium kann ggf. als Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO anerkannt werden. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben.”

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