Freiwillige Datenabgabe bleibt gefährlich

Schön, dass sich die Macherinnen und Macher von aka-aki in der Netzwelt umgesehen haben und die Berichterstattung über ihr Projekt (“Leute anklicken”) kritisch begleiten.

Schade nur, dass der Kommentar zu meinem Beitrag (“Freiwillige Datenabgabe gefährlich”) am Kern der Aussage vorbeigeht. Und das nicht nur marginal. Denn im Beitrag geht es eben nicht um dieses Startup, sondern um die Frage, worauf sich Userinnen und User allzu oft und gerne freiwillig einlassen und ob ihnen das bewusst ist.

Die Macherinnen und Macher haben den Beitrag anscheinend nur sehr oberflächlich gelesen. Vielleicht hätte etwas mehr Sorgfalt nicht geschadet. Dann hätten sie auch gemerkt, dass dies kein österreichisches Blog ist, sondern eine Website made in Berlin.

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Freiwillige Datenabgabe gefährlich

Im Hauptstadtblog warnt Matthias vor den Gefahren der freiwilligen Preisgabe von persönlichen Daten:

“Beunruhigend: Bisher ist es selbst für Polizei und Staatsanwaltschaft mit gewissem Aufwand verbunden, Bewegungsdaten der Handys abzurufen. Mit Aka-Aki spielen wir sie freiwillig einem privaten Unternehmen zu.”

Unabhängig von den Vorgängen bei der oben genannten Firma, jedoch absolut korrekt: was der Staat hinsichtlich vieler privater Daten (noch) nicht darf, dürfen private Anbieter längst – schließlich willigt der Betroffene ja ein. Doch bedeutet dies automatisch, daß der Betroffene auch stets weiß, worauf er sich einläßt?

Es sollte nicht unterschätzt werden, wozu insbesondere die Vernetzung von vielen verinselten Datenbeständen führen kann. Einzelne Firmen, die zu einem gemeinsamen Großkonzern gehören, haben hier zahlreiche Möglichkeiten, von den jeweiligen Daten der anderen Unternehmen zu profitieren. Die Ablehnung einer Baumarkt-Kundenkarte – eventuell sogar ohne Begründung – kann so theoretisch mit der Ablehnung des Kreditantrages durch die zum Konzern gehörende Bank zusammenhängen. Direkter offensichtlicher Link? Fehlanzeige.

Jeder sollte sich so gut wie möglich informieren, damit möglichst wenig Mißbrauch getrieben werden kann. Es kann schliesslich mehr mit den eigenen Daten geschehen, als im jeweiligen Kleingedruckten zu finden ist. Die Informationspflicht gemäss Bundesdatenschutzgesetz sollte penibel genutzt werden – das ist das Recht eines jeden Betroffenen.

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