Privacy by Design: Privacy-Protective Surveillance

Another great inspiration for the realization of Freedom and Privacy presented by Privacy by Design Inventor and Lifetime Achievement Award Winner Ann Cavoukian:

Original commentary:

“The steady stream of revelations arising from the disclosures made by Edward Snowden have been deeply concerning for many around the world. The complete absence of any transparency has been unprecedented. In response, Dr. Cavoukian and Professor Khaled El Emam, of the University of Ottawa, have developed a new methodology called, “Privacy-Protective Surveillance,” (PPS) to remedy the blatant disregard for the basic tenets of a free and open society, while ensuring that our governments have effective measures to counteract terrorism.”

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Überwachung als Spiel: “Watch Dogs” von Ubisoft

Eigentlich reicht schon der Teaser, um zu erfahren, worum es hier geht:

“Überwachungskameras an jeder Ecke, Smartphones in jeder Hosentasche – und der Hacker Aiden Pearce hat auf sie alle Zugriff. Das Computerspiel “Watch Dogs” gibt einen Vorgeschmack darauf, wie die Zukunft in unserer datenfixierten Welt aussehen könnte.”

Die Quelle des obigen Zitats – ein ausführlicher SZ-Artikel – findet man hier.

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Internet und Gesellschaft in Reinform: die Diplomarbeit von Daniel Dalfovo

Damit man mal sieht, was in der Digitalen Klasse der UdK (in der sich mein Arbeitsbereich Internetsoziologie befindet) so gemacht wird und wie wunderbar das Zusammenwirken von Internet (Praxis) und Gesellschaft (Theorie) bzw. von Kust und Wissenschaft dabei funktionieren kann, empfehle ich die Diplomarbeit von Absolvent Daniel Dalfovo mit dem Namen “To Whom It May Concern”. Seine soziologische Hauptgrundlage ist die Akteur-Netzwerk-Theorie von Bruno Latour. Dazu kommt ein wenig internetsoziologischer Einfluss, bspw. die Betonung der Eigengesetzlichkeiten von Digitalisierung, soziale Auswirkungen des Hackings und methodische Möglichkeiten und Grenzen zur Analyse des Betroffenenverhaltens. Das Ergebnis ist ein hochspannendes Projekt, daß gleichermaßen künstlerisch für sich selbst stehen und sprechen kann und als medienpädagogisches Werkzeug einsetzbar ist. Sehr gut!

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Update a-i3/BSI-Symposium: Vortrag zu ISO 27018

Das leite ich gern weiter:

“Das a-i3/BSI Symposium hat dieses Jahr viele hochaktuelle Themen: Nicht nur die Heartbleed-Schwachstelle und der Warndienste des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik stehen dieses Jahr auf dem Programm.

Es freut es uns besonders, Ihnen einen der ersten Vorträge zum neuen, erst kürlich verabschiedeten, ISO 27018-Standard präsentieren zu dürfen. Der ISO Standard 27018 formuliert datenschutzrechtliche Anforderungen für Cloud-Dienste auf der Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie. Der an der Entwicklung maßgeblich beteiligte Christoph Rechsteiner von der SAP AG, wird den Standard vorstellen.

Die Veranstaltung richtet sich an Entscheidungsträger von Verwaltungsbehörden; Datenschutzbeauftragte in Organisationen und Unternehmen aus den Gebieten IT-Sicherheit, Softwareentwicklung und E-Commerce, an Juristen in Justiz, Unternehmen und Verbänden, spezialisierte Rechtsanwälte sowie Aufsichts- und Datenschutzbehörden.”

Mehr Infos hier.

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Warum es längst Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung gibt – und diese in wahrscheinlich jeder Hinsicht nur besser sein können

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern die Vorratsdatenspeicherung in Europa gekippt. Über die Bedeutung dieses Urteils gehen die Meinungen erwartungsgemäß auseinander: die einen sehen darin den endgültigen Tod eines ohnehin schon komatösen Projekts, die anderen sehen eher eine Version 2.0 am Horizont und damit eine baldige Fortsetzung dieses Vorhabens.

So oder so hat sich aus meiner Sicht das Thema Vorratsdatenspeicherung auch ganz ohne EuGH ohnehin erledigt, und zwar aus diesem Grund: wir sind heute schon viel weiter.

Eine flächendeckende Überwachung der Telekommunikations(meta)daten zu Zwecken der Strafverfolgung ist gar nicht mehr nötig. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft liefert genug (Meta)Daten, um wahrscheinlich alle notwendigen Strafverfolgungsziele erreichen zu können. Das mag teilweise methodisch komplexer, umfangreicher, schwieriger und auch wandelbarer sein als die VDS, aber es ist definitiv deutlich weniger invasiv und wahrscheinlich in sehr vielen Fällen auch deutlich präziser und vor allem zukunftsfähiger. In den kommenden Wochen werde ich dazu ein umfangreiches Paper vorstellen, wo diese Idee ausführlich diskutiert wird. Denn die Grundidee mag sicher nicht besonders überraschend klingen, doch muß man freilich zahlreiche Feinheiten der Digitalisierung beherzigen, um zu einem überzeugenden Ergebnis zu kommen. Dies soll in dem Paper geschehen – auch und gerade in Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre!

Unabhängig von dieser Idee sehe ich für die VDS in ihrer bisherigen Form keine positive Zukunft. Mal ganz abgesehen von den offenbar eher dürftigen Ermittlungserfolgen unter Zuhilfenahme der VDS und dem Paradigmenwechsel einer prophylaktischen Überwachung, welche die Legitimation einer solchen Maßnahme in der Bevölkerung ohnehin untergraben (haben): Ich bin zwar kein Jurist, doch dürfte der bereits gestern von mir via Twitter präsentierte Satz

“It therefore applies even to persons for whom there is no evidence capable of suggesting that their conduct might have a link, even an indirect or remote one, with serious crime.”

sowie weitere Sätze aus dem Urteil des EuGH eine Ausgestaltung einer VDS 2.0 extrem schwierig machen. Denn ich lese daraus, daß eine Vorratsdatenspeicherung, die auch völlig Unbeteiligte betrifft, durchaus … nun ja: problematisch ist. Sollte das juristische Mehrheitsmeinung sein bzw. werden, dann hat die VDS in ihrer ursprünglichen Grundform keine Chance mehr, auch nicht mit noch so kunstvollen “Feinjustierungen”. Eine Version 2.0 dürfte jedoch dem Quick Freeze-Verfahren ähnlicher sein als es so manchem Politiker recht sein kann.

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