{"id":6142,"date":"2016-08-02T09:32:23","date_gmt":"2016-08-02T07:32:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.internetsoziologie.at\/de\/?p=6142"},"modified":"2016-08-01T17:37:42","modified_gmt":"2016-08-01T15:37:42","slug":"deutsche-waffengesetzgebung-und-dienstvorschriften-bei-weiteren-anschlaegen-nicht-durchhaltbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.internetsoziologie.at\/de\/2016\/08\/02\/deutsche-waffengesetzgebung-und-dienstvorschriften-bei-weiteren-anschlaegen-nicht-durchhaltbar\/","title":{"rendered":"Deutsche Waffengesetzgebung und Dienstvorschriften bei weiteren Anschl\u00e4gen nicht durchhaltbar"},"content":{"rendered":"<p>Die wenigsten Menschen, die bedroht werden oder sich bedroht f\u00fchlen, bekommen einen Waffenschein. Die H\u00fcrden sind hoch, die \u00c4mter meist abgeneigt. Das hat viel mit deutscher Beh\u00f6rdenmentalit\u00e4t zu tun, so mein Eindruck, und leider oftmals viel zu wenig mit der jeweiligen Sachlage. Denn das Waffentragen wird oftmals selbst denen verboten, die es <em>professionell <\/em>aus\u00fcben, und das mit \u00e4hnlichen Argumenten (worauf in der Folge noch eingegangen wird):<\/p>\n<p>&#8220;Besonders h\u00e4ufig gibt es auch Anfragen nach bewaffneten Sicherheitskr\u00e4ften. Doch da m\u00fcssen die Anbieter fast immer absagen. Denn <strong>um bei einer Veranstaltung eine Waffe tragen zu d\u00fcrfen, m\u00fcssten die Beh\u00f6rden, meist die Landrats\u00e4mter, eine Sondergenehmigung erteilen<\/strong>. Doch die gibt es auch nach den Anschl\u00e4gen so gut wie nie, sagt Brandl. Der bayerische Unternehmer h\u00e4lt das f\u00fcr einen Fehler. <strong>&#8220;H\u00e4tte es bei der Attacke im M\u00fcnchner Einkaufszentrum einen Zivilpolizisten im Feierabend oder einen Sicherheitsmitarbeiter mit Waffenschein gegeben, der seine Waffe auch in der Freizeit tragen darf, h\u00e4tte man den T\u00e4ter vielleicht stoppen k\u00f6nnen&#8221;<\/strong>, sagt Brandl.&#8221;<\/p>\n<p><em>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article157427148\/Jedes-Dorffest-will-jetzt-bewaffnete-Wachmaenner.html\">welt.de<\/a>, mit eigenen <strong>Betonungen<\/strong>)<\/em><\/p>\n<p>Zur Sinnhaftigkeit des Schusswaffeneinsatzes habe ich mich schon mehrfach ge\u00e4u\u00dfert, beispielsweise <a href=\"https:\/\/twitter.com\/netsociology\/status\/740436356841799680\">hier<\/a>. Und das Gesagte gilt weiterhin: niemand will eine wahllose Volksbewaffnung, das w\u00e4re das D\u00fcmmste, was man machen kann. Warum jedoch selbst <a href=\"https:\/\/www.bdk.de\/lv\/berlin\/aktuelles\/2016\/berliner-polizisten-wurde-die-dauerwaffentraegereigenschaft-aberkannt\">Polizisten privates Waffentragen untersagt<\/a> wird, das l\u00e4\u00dft sich nur schwer nachvollziehen. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr berufliche Waffentr\u00e4ger wie Sicherheitsmitarbeitern. Die Restriktionen sind streng, gerade so, als ob man die F\u00fchrkompetenz nach Dienstschlu\u00df ebenfalls im Waffenschrank l\u00e4\u00dft.<\/p>\n<p>Doch selbst ein Waffenschein bringt einem auf einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung nichts, daf\u00fcr bedarf es &#8211; wie zuvor v\u00f6llig korrekt im Artikel erw\u00e4hnt &#8211; einer Sondererlaubnis. Da\u00df beim Public Viewing, der Kirmes oder dem Oktoberfest au\u00dfer der Polizei jemand eine Waffe tr\u00e4gt: f\u00fcr eine deutsche Beh\u00f6rde oftmals unvorstellbar. Selbst wenn diese Person ein staatlich gepr\u00fcfter, professionell ausgebildeter oder dienstlich erfahrerer Mensch ist &#8211; beispielsweise ein Polizist in seiner Freizeit.<\/p>\n<p>Das F\u00fchrverbot gilt im \u00dcbrigen auch f\u00fcr PTB-Waffen, im Volksmund &#8220;Gaspistole&#8221; genannt: wenn man so eine Waffe, gef\u00fcllt mit Pfefferpatronen, auf einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung f\u00fchrt, ist das ein nicht nur geringer Gesetzesversto\u00df. F\u00fchrt man Pfefferspray in der Dose, dann &#8230; ist das in Ordnung. Skurril? Mindestens. Aber so ist es nun einmal:<\/p>\n<p>&#8220;Die Bestimmungen des \u00a7 42 WaffG verbietet die Teilnahme an \u00f6ffentlichen Vergn\u00fcgungen, Volksfesten, Messen, Ausstellungen, M\u00e4rkten oder \u00e4hnlichen \u00f6ffentlichen Veranstaltungen mit Waffen i.S. des \u00a7 1 Abs. 2 WaffG. \u00a7 1 Abs. 2 WaffG z\u00e4hlt zu den Waffen tragbare Gegenst\u00e4nde, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- und Abwehrf\u00e4higkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Das handels\u00fcbliche Pfefferspray unterliegt nicht den Bestimmungen des WaffG, so dass ein Versto\u00df gegen \u00a7 42 WaffG nicht in Betracht kommt.&#8221;<\/p>\n<p><em>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.sicherheitsmelder.de\/xhtml\/articleview.jsf?id=9A3F7DC40AE1.htm\">sicherheitsmelder.de<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Immerhin:<\/p>\n<p>&#8220;Erg\u00e4nzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Mitf\u00fchren von Pfefferspray bei Versammlungen oder auf dem Weg dorthin als gef\u00e4hrlicher Gegenstand i. d. \u00a7 2 Abs. 3 Versammlungsgesetz (VersG) gewertet werden kann. Dies w\u00fcrde in diesem Fall eine Straftat darstellen.&#8221;<\/p>\n<p><em>(a.a.O.)<\/em><\/p>\n<p>Der &#8220;b\u00f6se&#8221; Hintergrund des Mitf\u00fchrens eines gef\u00e4hrlichen Gegenstands muss einem aber, so meine <em>nichtjuristische<\/em> Meinung aufgrund des folgenden Zitats, wohl erst einmal nachgewiesen werden:<\/p>\n<p>&#8220;Die Polizei ist nur dann hinzuzuziehen, wenn Zweifel an der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit des Pfeffersprays bestehen (Zweckbestimmung, Pr\u00fcfzeichen) oder <strong>der Verdacht gegeben ist, dass die Person beabsichtigt, das Pfefferspray auch gegen Menschen einzusetzen.<\/strong>&#8221;<\/p>\n<p><em>(a.a.O., mit eigener <strong>Betonung<\/strong>)<\/em><\/p>\n<p>Wie gesagt: <em>ohne <\/em>juristische Expertise. Doch ergibt sich in meinen Augen daraus der L\u00f6sungsweg, wie immer bei Pfefferspray schlicht die Anwendung gegen b\u00f6sartige Tiere als Mitf\u00fchrgrund anzugeben &#8211; und schon ist die Sache erledigt. Daf\u00fcr ist Pfefferspray gedacht und das ist der Grund, aus dem man es f\u00fchren sollte. (Zum Thema Pfefferspray bzw. Tierabwehrspray w\u00fcrden sich \u00fcbrigens durchaus sogar Monographien lohnen, denn das ist ein gleicherma\u00dfen unterhaltsames wie spannendes Kapitel deutscher Sicherheitspolitik, doch das f\u00fchrt an dieser Stelle definitiv zu weit.)<\/p>\n<p>Fassen wir zusammen:<\/p>\n<p>&#8211; Sondergenehmigung f\u00fcr einen Sicherheitsdienstmitarbeiter auf einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung: <em>sehr selten bis nie<\/em><br \/>\n&#8211; Sondergenehmigung f\u00fcr einen privaten Waffentr\u00e4ger (bspw. bedrohte Person) auf einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung: <em>dito<\/em><br \/>\n&#8211; Sondergenehmigung zum F\u00fchren einer PTB-Waffe auf einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung: <em>wahrscheinlich v\u00f6llig unrealistisch<\/em><br \/>\n&#8211; Dienstliche Genehmigung zum F\u00fchren der dienstlich gelieferten Schusswaffe durch einen Polizisten: <em>offenbar ebenfalls selten<\/em><br \/>\n&#8211; Dienstliche Genehmigung zum F\u00fchren der dienstlich gelieferten Schusswaffe durch einen Polizisten auf einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung: <em>ebenfalls extrem selten<\/em><\/p>\n<p>Freilich gilt:<\/p>\n<p>Risiko auf einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung Opfer eines Terrorangriffs zu werden: <em>extrem <\/em>gering<\/p>\n<p>Nur: wenn es dann mal zu einem Angriff kommt, gilt wohl dieser Satz &#8230;<\/p>\n<p>&#8220;Unbewaffnet habe man gegen diese Art von Angreifer keine Chance.<\/strong> &#8220;Sobald der andere eine Pistole und f\u00fcnf Meter Abstand hat, ist man immer der Verlierer.&#8221;&#8221;<\/p>\n<p><em>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article157427148\/Jedes-Dorffest-will-jetzt-bewaffnete-Wachmaenner.html\">welt.de<\/a>)<\/em><\/p>\n<p>Sollten sich die (terroristischen) Vorf\u00e4lle nun h\u00e4ufen, werden sich die Beh\u00f6rden fr\u00fcher oder sp\u00e4ter bewegen m\u00fcssen. Und nochmals klar gesagt: NICHT in Richtung des privaten Waffenf\u00fchrens, sondern in Richtung des (ausser)dienstlichen bzw. (nicht)beruflichen Waffenf\u00fchrens. (Eine gef\u00e4hrdete Person sollte ohnehin so weit wie m\u00f6glich \u00f6ffentliche Veranstaltungen meiden, deshalb wird \u00a7 19 WaffG hier nicht weiter diskutiert.) <\/p>\n<p>Denn wenn nicht einmal eine professionell ausgebildete Person wie ein Polizist eine Waffe f\u00fchren darf &#8211; wer dann? Warum auf die schnellen Reaktionsm\u00f6glichkeiten eines (privat bewaffneten) Polizisten verzichten? Warum immer noch eine an vormoderne Zeiten erinnernde Geisteshaltung pflegen, die sich den &#8220;B\u00fcrger in Uniform&#8221; zwar auf die Fahnen schreibt, jedoch nur den Uniformtr\u00e4ger als w\u00fcrdig erachtet? Wir m\u00fcssen auch in diesen sensiblen Lebensbereichen ganz grunds\u00e4tzlich &#8211; und nicht nur aus Erw\u00e4gungen der Terrorabwehr &#8211; endlich zu so weit wie m\u00f6glich <em>sachorientierten <\/em>Zust\u00e4nden gelangen: die Polizistin bzw. der Polizist kann immer ein geeigneter Waffentr\u00e4ger sein. Wenn er oder sie sich dies in der Freizeit zutraut und diesbez\u00fcglich einen professionellen Vertrauensvorschu\u00df verdient &#8211; was spricht dagegen? Die Logik, da\u00df nur &#8220;im Dienst&#8221; mit &#8220;richtig und gut so&#8221; gleichzusetzen ist? Das kann man im 21. Jahrhundert nicht ernst meinen (und auch nicht ernst nehmen).<\/p>\n<p>Wahrscheinlich gilt bei den Reaktionsoptionen auf schwerste Angriffe: besser &#8220;man hat&#8221; als &#8220;man h\u00e4tte&#8221;. Wenn die Gegenwehr nur einmal erfolgreich ist: das Aufgeben gestriger Denkmodelle h\u00e4tte sich schon gelohnt.<\/p>\n<p>P.S.: Wer jetzt mit &#8220;dienstlich gelieferten&#8221; Argumenten wie &#8220;Zuwenig Schiesstraining, denn unser Dienstherr\/Bundesland ist pleite&#8221;, &#8220;Da macht keine Versicherung mit&#8221; oder \u00e4hnlichen Floskeln kommt, dem biete ich im Einzelgespr\u00e4ch gern L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge an. Denn je l\u00e4nger man sich mit der Materie besch\u00e4ftigt, desto klarer wird: da geht noch was.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die wenigsten Menschen, die bedroht werden oder sich bedroht f\u00fchlen, bekommen einen Waffenschein. Die H\u00fcrden sind hoch, die \u00c4mter meist abgeneigt. 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