{"id":2080,"date":"2011-08-01T12:59:44","date_gmt":"2011-08-01T10:59:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.internetsoziologie.at\/de\/?p=2080"},"modified":"2011-08-01T12:59:44","modified_gmt":"2011-08-01T10:59:44","slug":"schneller-als-die-fsk-jugendschutz-effektiv-ausgehebelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.internetsoziologie.at\/de\/2011\/08\/01\/schneller-als-die-fsk-jugendschutz-effektiv-ausgehebelt\/","title":{"rendered":"Schneller als die FSK: Jugendschutz effektiv ausgehebelt"},"content":{"rendered":"<p>Wie man \u00fcber das Internet eine DVD bestellt, die ab 18 freigegeben ist &#8211; ohne Altersverifikation. Ganz \u00fcberraschend.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p><strong>Vorwort<\/strong><\/p>\n<p>Ich wollte den Titel dieses Textes keinesfalls mit einem Verb wie &#8220;hacken&#8221; auskleiden, weil dies nach meinem Eindruck zu stark nach aktivem Handeln ausgesehen h\u00e4tte, ganz nach dem Motto &#8220;Wenn 1 + 2, dann 3&#8221;. Bei dem hier vorliegenden Ph\u00e4nomen wird man nicht vollst\u00e4ndig eine Handlung durchf\u00fchren k\u00f6nnen, die die FSK-Jugendschutzbewertung umgeht. Der letzte Schritt obliegt &#8211; bemerkenswerterweise &#8211; dem Onlineversandh\u00e4ndler. Da dieser Schritt aber nicht bewu\u00dft (durch ein Individuum) durchgef\u00fchrt wird, sondern automatisiert geschieht (und mit ziemlicher Sicherheit im Bereich &#8220;nicht intendierte Nebenfolge&#8221; zu verorten ist), besteht eine nicht nur geringe Chance, da\u00df alle vorherigen Schritte bereits ausreichen und damit den Weg zum Ziel ebnen. Die in der jetzigen \u00dcberschrift erw\u00e4hnte Aushebelung des Jugendschutzes ist somit die nicht intendierte Nebenfolge und nicht das Ergebnis einer <em>vollst\u00e4ndig <\/em>kontrollierbaren Handlung, welche durch jedermann nachvollziehbar und durchf\u00fchrbar zu demselben Ergebnis f\u00fchrt wie meine Beobachtungen, die nun ausf\u00fchrlich dargestellt werden.<\/p>\n<p><strong>Das Ph\u00e4nomen<\/strong><\/p>\n<p>Wer sich in Deutschland bei einem gro\u00dfen Online-Versandh\u00e4ndler eine DVD bestellen m\u00f6chte, die gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Jugendschutzgesetz keine Jugendfreigabe erhalten hat (im Volksmund also &#8220;ab 18&#8221; freigegeben ist), mu\u00df sich auf den sogenannten DHL-Spezialversand einlassen. Dieser kostet ein paar Euro extra und soll sicherstellen, da\u00df nur der vollj\u00e4hrige Besteller den Artikel erh\u00e4lt. Bei der Auslieferung \u00fcberpr\u00fcft der Zusteller nicht nur die Vollj\u00e4hrigkeit des Bestellers, sondern auch seine Identit\u00e4t, was hier bedeutet, da\u00df der Name bei der Bestellung mit den im Ausweis angegebenen Daten \u00fcbereinstimmen mu\u00df (das Geburtsdatum mu\u00df nat\u00fcrlich ebenfalls entsprechend &#8220;passend&#8221; sein). Abk\u00fcrzungen (&#8220;A.&#8221;), Spitznamen (&#8220;Joe&#8221; statt Johann) und andere nichtamtliche Abweichungen oder \u00c4nderungen sind nicht zul\u00e4ssig. Wenn hier nicht alles pa\u00dft, nimmt der Zusteller die Sendung im Zweifel wieder mit. Soweit die Theorie.<\/p>\n<p>Unterm Strich ein recht umfangreiches Verfahren im Vergleich zu einer Bestellung, die nur jugendfreie Artikel enth\u00e4lt. Aber das ist ja auch ganz im Sinne des Gesetzgebers, der den Versand von<br \/>\n&#8220;Erwachsenenunterhaltung&#8221; lange untersagte. Seit dieser Versand m\u00f6glich ist, m\u00f6chte man &#8211; wenn schon, denn schon &#8211; so weit wie nur m\u00f6glich auf Nummer Sicher gehen, denn schlie\u00dflich geht von nicht jugendfreien Artikeln eine entsprechende Gef\u00e4hrdung f\u00fcr Kinder und Jugendliche aus, so die nachvollziehbare Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Vorgehensweise.<\/p>\n<p>Trotz aller Bem\u00fchungen ist diese Vorgehensweise freilich nicht perfekt &#8211; was auch nichts Neues ist, denn grunds\u00e4tzlich kann jede H\u00fcrde \u00fcberwunden werden. Um die hier beschriebene H\u00fcrde zu \u00fcberwinden, mu\u00df man noch nicht einmal bewu\u00dft dagegen vorgehen: Es hat zumindest in diesem Falle gereicht, einfach eine (Vor-)Bestellung aufzugeben.<\/p>\n<p>Folgendes konnte nun beobachtet werden: bei der Vorbestellung einer DVD-Box (hier: Staffel 7 der US-Krimiserie &#8220;<a href=\"https:\/\/secure.wikimedia.org\/wikipedia\/de\/wiki\/The_Shield\">The Shield<\/a>&#8220;) konnte festgestellt werden, da\u00df die Artikelanzeige auf der Website des Online-Versandh\u00e4ndlers zum Zeitpunkt der Vorank\u00fcndigung noch keine FSK-Einstufung aufwies. Dies war aufgrund der Vollj\u00e4hrigkeit des Verfassers zun\u00e4chst nur ein relativ unbedeutender Nebenaspekt; bemerkenswert war daran h\u00f6chstens, da\u00df grunds\u00e4tzlich kaum davon auszugehen war, da\u00df ausgerechnet die letzte Staffel dieser <a href=\"https:\/\/secure.wikimedia.org\/wikipedia\/de\/wiki\/The_Shield#Rezeption\">vielfach f\u00fcr ihren Realismus und die schauspielerische Leistung der Hauptdarsteller ausgezeichneten Serie<\/a> nun deutlich gewaltfreier ausfallen sollte als die ersten sechs Staffeln, die durchg\u00e4ngig eine Freigabe ab 16 bzw. 18 Jahren erhalten hatten. Es konnte nicht ernsthaft damit gerechnet werden, da\u00df ausgerechnet jetzt ein &#8220;sanftes Finale&#8221; folgen w\u00fcrde. Die fehlende Einstufung d\u00fcrfte deshalb wohl eher der fehlenden Verf\u00fcgbarkeit der synchronisierten Serie geschuldet gewesen sein.<\/p>\n<p>Dieser Aspekt geriet \u00fcber die Monate weiter in den Hintergrund, wurde jedoch schlagartig wieder interessant, als der angek\u00fcndigte Ver\u00f6ffentlichungstermin (21. Juli) n\u00e4herr\u00fcckte, denn der Verfasser erinnerte sich bei dieser Gelegenheit nicht nur an den Aufschlag f\u00fcr den Spezialversand, sondern vor allem an die Tatsache, da\u00df die Lieferung (den W\u00fcnschen entsprechend) an eine Packstation gehen sollte. Sp\u00e4testens hier, so die Bef\u00fcrchtung, w\u00fcrde es jedoch Probleme mit der pers\u00f6nlichen Identifikation und \u00dcbergabe geben, denn eine Packstation zeichnet sich ja gerade durch ihren asynchronen Zustellmodus aus.<\/p>\n<p>Am 20. Juli kam um 11:54 Uhr eine E-Mail mit einer Versandbest\u00e4tigung: der Artikel &#8220;The Shield &#8211; Siebte Season&#8221; wurde als &#8220;DHL-Paket&#8221; verschickt. Um 20.45 Uhr folgte dann vom Online-Versandh\u00e4ndler eine weitere Mail, in der mitgeteilt wurde, da\u00df die Bestellung Artikel enth\u00e4lt, die zum Zeitpunkt der (Vor)Bestellung noch nicht durch die FSK gepr\u00fcft worden waren. Inzwischen fand diese Pr\u00fcfung aber statt und das Ergebnis lautet &#8220;keine Freigabe gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Jugendschutzgesetz&#8221;. Die Konsequenz: &#8220;DHL Spezialversand (sic!) f\u00fcr Artikel ohne Jugendfreigabe&#8221;.<\/p>\n<p>Zumindest im Fall der hier erw\u00e4hnten Bestellung kam das Pr\u00fcfungsergebnis wohl zu sp\u00e4t: der Artikel wurde &#8211; trotz deutlich erkennbarem FSK-18-Label auf der DVD-Box &#8211; standardm\u00e4\u00dfig als klassisches DHL-Paket verschickt, vor dem offiziellen Erscheinungstermin. Das System des Onlineh\u00e4ndlers registrierte die Notwendigkeit &#8220;DHL-Spezialversand&#8221; anscheinend erst nach dem bereits erfolgten Versand.<\/p>\n<p>Deshalb stellte sich schnell die Frage: war dies eine Ausnahme? Eine E-Mail-Anfrage an den Onlineh\u00e4ndler vom 27.7. wurde bisher leider nicht beantwortet. <\/p>\n<p><strong>Die These<\/strong><\/p>\n<p>Wenn dies keine Ausnahme war, m\u00fc\u00dfte sich folgende These ausgestalten lassen: Bei der Vorbestellung eines Artikels, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als &#8220;nicht jugendfrei&#8221; gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Jugendschutzgesetz eingestuft wird, kann der Initiator einer Vorbestellung mit nicht nur geringer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, da\u00df der Versand noch vor der offiziellen Einstufung als &#8220;nicht jugendfrei&#8221; im System des Onlineh\u00e4ndlers erfolgt und damit die Jugendschutzma\u00dfnahme umgangen wird.<\/p>\n<p>Wer kann nun Vergleichbares berichten? L\u00e4\u00dft sich die o.a. These bekr\u00e4ftigen? Oder war dies nur ein seltener Fehler? E-Mails mit belegbaren Berichten bitte an <em>stephan @ internetsoziologie.at<\/em>. Sollte sich herausstellen, da\u00df dieses Ph\u00e4nomen bereits ein &#8220;alter Hut&#8221; ist: umso besser, denn das w\u00fcrde die These ebenfalls bekr\u00e4ftigen &#8211; und zudem aufzeigen, da\u00df eine veritable L\u00fccke immer noch nicht geschlossen wurde.<\/p>\n<p>L\u00e4\u00dft sich die These nun bekr\u00e4ftigen, h\u00e4tten wir wohl den klassischen Fall einer Umgehung eines Sicherheitssystems (und nicht nur einen Zufallstreffer). In diesem Falle w\u00e4ren die ethischen Konsequenzen durchaus bedenklich, da es hier um Jugendschutzaspekte geht, welche &#8211; trotz aller Beschwerden gerade durch Jugendliche &#8211; selbstverst\u00e4ndlich nicht willk\u00fcrlich gestaltet worden sind. (Die Sinnhaftigkeit einzelner Entscheidungen soll hier nun nicht weiter ausgef\u00fchrt werden.)<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Der Onlineversandh\u00e4ndler sollte diese L\u00fccke umgehend schlie\u00dfen und sicherstellen, da\u00df ein Versand von Artikeln nur dann erfolgt, wenn die Freigabekriterien unzweideutig definiert sind: ein fehlender Vermerk im System d\u00fcrfte nicht als &#8220;keine Einschr\u00e4nkungen\/frei ab 0&#8221; gedeutet werden. Eine Vorbestellung w\u00fcrde idealerweise so lange &#8220;auf Eis&#8221; liegen, bis ein Rating verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n<p>Desweiteren m\u00fc\u00dften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter instruiert werden, keine Artikel mit gro\u00dfen, roten FSK-18-Aufklebern einfach in einen Karton zu packen und diesen ohne Alterscheck-Auflage zu verschicken. (Im Falle eines vollst\u00e4ndig automatisierten Versands w\u00fcrden die o.a. Ausf\u00fchrungen bez\u00fcglich der Systeml\u00f6sung gelten. Hier w\u00e4ren weitere &#8220;Warnlampen&#8221; denk- und auch problemlos implementierbar, bspw. durch einen Barcodecheck, welcher den Versandstatus pr\u00fcft und einem FSK-18-Paket ohne DHL-Spezialversand keine Freigabe erteilt.)<\/p>\n<p>Warum ist es ganz allgemein wichtig, die L\u00fccke zu schlie\u00dfen? Ein dauerhaftes Unterlaufen des Alterschecks w\u00fcrde letztlich das ganze System gef\u00e4hrden, nicht nur die Gesch\u00e4fte des hier betroffenen Online-H\u00e4ndlers. Und ein Weiterreichen der Verantwortung an die Kunden d\u00fcrfte hier nur sehr schwer zu begr\u00fcnden sein, denn an welcher Stelle macht bei diesem Prozedere der <em>Kunde<\/em> etwas falsch? Es wird eine Vorbestellung aufgegeben &#8211; mehr nicht. Daraus zu schlie\u00dfen, da\u00df die Kunden es auf ein Unterlaufen des Jugendschutzes angelegt haben, ist meines Erachtens doch sehr weit hergeholt. Schlie\u00dflich entscheidet allein der Versender, wie er die ihm auferlegten Pr\u00fcfungspflichten umsetzt.<\/p>\n<p>Es bleibt nun abzuwarten, ob und wie der \u00fcber den Sachstand in Kenntnis gesetzte Onlineh\u00e4ndler reagieren wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie man \u00fcber das Internet eine DVD bestellt, die ab 18 freigegeben ist &#8211; ohne Altersverifikation. 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