Warum es längst Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung gibt – und diese in wahrscheinlich jeder Hinsicht nur besser sein können

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern die Vorratsdatenspeicherung in Europa gekippt. Über die Bedeutung dieses Urteils gehen die Meinungen erwartungsgemäß auseinander: die einen sehen darin den endgültigen Tod eines ohnehin schon komatösen Projekts, die anderen sehen eher eine Version 2.0 am Horizont und damit eine baldige Fortsetzung dieses Vorhabens.

So oder so hat sich aus meiner Sicht das Thema Vorratsdatenspeicherung auch ganz ohne EuGH ohnehin erledigt, und zwar aus diesem Grund: wir sind heute schon viel weiter.

Eine flächendeckende Überwachung der Telekommunikations(meta)daten zu Zwecken der Strafverfolgung ist gar nicht mehr nötig. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft liefert genug (Meta)Daten, um wahrscheinlich alle notwendigen Strafverfolgungsziele erreichen zu können. Das mag teilweise methodisch komplexer, umfangreicher, schwieriger und auch wandelbarer sein als die VDS, aber es ist definitiv deutlich weniger invasiv und wahrscheinlich in sehr vielen Fällen auch deutlich präziser und vor allem zukunftsfähiger. In den kommenden Wochen werde ich dazu ein umfangreiches Paper vorstellen, wo diese Idee ausführlich diskutiert wird. Denn die Grundidee mag sicher nicht besonders überraschend klingen, doch muß man freilich zahlreiche Feinheiten der Digitalisierung beherzigen, um zu einem überzeugenden Ergebnis zu kommen. Dies soll in dem Paper geschehen – auch und gerade in Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre!

Unabhängig von dieser Idee sehe ich für die VDS in ihrer bisherigen Form keine positive Zukunft. Mal ganz abgesehen von den offenbar eher dürftigen Ermittlungserfolgen unter Zuhilfenahme der VDS und dem Paradigmenwechsel einer prophylaktischen Überwachung, welche die Legitimation einer solchen Maßnahme in der Bevölkerung ohnehin untergraben (haben): Ich bin zwar kein Jurist, doch dürfte der bereits gestern von mir via Twitter präsentierte Satz

“It therefore applies even to persons for whom there is no evidence capable of suggesting that their conduct might have a link, even an indirect or remote one, with serious crime.”

sowie weitere Sätze aus dem Urteil des EuGH eine Ausgestaltung einer VDS 2.0 extrem schwierig machen. Denn ich lese daraus, daß eine Vorratsdatenspeicherung, die auch völlig Unbeteiligte betrifft, durchaus … nun ja: problematisch ist. Sollte das juristische Mehrheitsmeinung sein bzw. werden, dann hat die VDS in ihrer ursprünglichen Grundform keine Chance mehr, auch nicht mit noch so kunstvollen “Feinjustierungen”. Eine Version 2.0 dürfte jedoch dem Quick Freeze-Verfahren ähnlicher sein als es so manchem Politiker recht sein kann.