Gefahrengebiete: analog wie digital eine schwierige Angelegenheit

Der geschätzte Kollege Nils Zurawski stellt im u.a. Video seine Sicht in puncto Hamburger Gefahrengebiet dar – und bringt dabei auch interessante (eventuell nichtintendierte ;-) Aspekte für die Analyse des Digitalen ins Spiel. Wenn er sagt, daß bspw. Messer, Schusswaffen oder Pfefferspray in bestimmten Gebieten (in Hamburg) verboten waren bzw. sind, ein paar Meter außerhalb des Gebietes aber nicht, so ändert das nichts an der Gefährlichkeit der Gegenstände an sich und letztlich wohl auch kaum etwas am (mißbräuchlichen) Einsatz dieser Gegenstände. Entscheidend ist nicht das Gebiet, sondern was darin passiert. Das Gebiet gäbe es somit nicht ohne die Taten, nicht umgekehrt. Die allgemeine Wahrnehmung kann aber leicht von den Gründen (den Taten innerhalb des Gebietes) ablenken und sich auf das Gebiet selbst konzentrieren. Demzufolge kann der öffentliche Eindruck entstehen: “Da ist alles (immer) schlimm!” – was so pauschal natürlich falsch ist. Das Gefahrengebiet ist damit vielleicht eine viel zu grobe Skizzierung und lenkt aufgrund seiner Darstellung von der Gefahr zu stark auf das Gebiet. (Etwas, was wir auch aus “Killerspiel”- und “Tatort Internet”-Diskussionen in den Medien nur allzu gut kennen.) Das hat dann negative Folgen für den betroffenen Raum und die Menschen, die sich in ihm aufhalten, und zwar ganz ohne irgendeine Tat. (Was ebenfalls fürs Digitale gilt.) Die Berliner Polizei lehnt eine Nennung von “Gefahrengebieten” übrigens ab.

Ganz nebenbei wirft Nils Zurawski auch die berechtigte Frage auf, wie die Polizei eigentlich darauf kommt, daß durch im Gefahrengebiet aufgefundene Waffen Straftaten verhindert worden seien. Von einer mitgeführten Waffe automatisch auf eine nahende Straftat zu schließen, ist in der Tat nichts anderes als Kaffeesatzleserei – ganz besonders dann, wenn der entscheidende Aspekt der Ort des Auffindens ist (hier: innerhalb des Gefahrengebiets). Es dürfte keine einzige Statistik geben, die hier stichhaltige Zusammenhänge liefern kann, weshalb Nils Zurawski letztlich sehr deutlich mit solchen Maßnahmen ins Gericht geht: “Das Gebiet begründet sich mit sich selbst. Besser gehts nicht.”