Meldewesen: Widersprüchliche Aussagen

Die aktuelle Reform des Meldewesens ist ja – vorsichtig formuliert – durchaus umstritten. Einer der Gründe für die Reform war der angebliche Mißbrauch: jeder kann sich derzeit ohne schriftlichen Nachweis bei einer von ihm genannten Adresse anmelden. Die einen sehen darin Bürokratieabbau durch den Verzicht auf Zettelwirtschaft (Schreiben des Vermieters, Akten in der Behörde usw.), die anderen eine Einladung zum Mißbrauch.

Doch was stimmt nun?

Melden sich nun Menschen ohne die Vorlage eines Mietvertrages oder einer Vermieterbestätigung zuhauf falsch an oder sind sie weit überwiegend ehrlichso daß keine “Fortentwicklung” des bisherigen Prozederes notwendig erscheint? Die Aussagen sind widersprüchlich:

JA, das Melderecht wird oft mißbraucht:

“In der Hauptstadt sind Schätzungen zufolge bis zu 200.000 Menschen unter einer falschen Adresse gemeldet. Davon, so vermuten Fachleute, beträgt die Zahl der bewussten Scheinanmeldungen beinahe 10.000.”

(Quelle: Berliner Zeitung)

NEIN, das Melderecht wird nur sehr selten mißbraucht:

“Experten hinterfragen zudem die Wiedereinführung der Pflicht, dem Meldeamt bei einem neuen Eintrag ins Register eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorlegen zu müssen. In ganz Berlin gebe es pro Jahr offiziellen Zahlen zufolge 320 der sonst befürchteten “Scheinanmeldungen”.”

(Quelle: heise.de)

Wer liegt richtig, Fachleute oder Experten?