Die Rolle der Blogger

“Laut den Grundzügen der Verfassergruppe, die sich eng an einem im März im Collaboratory vorgestellten Entwurf orientieren, soll das Recht der Autoren zwar nicht abgeschafft, aber umgewidmet und deutlich differenzierter gestaltet werden. Als übergreifenden Schutzzweck wollen die Experten die “Förderung kreativer Leistungen zugunsten des kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Fortschritts” festschreiben. Ermöglicht werden solle ein gleichwertiger Ausgleich zwischen den Interessensgruppen der Urheber, Verwerter, Nutzer und Vermittler. Die letzte Gruppe findet sich bislang nicht in der Fachliteratur. Sie sorgt Kreutzer zufolge dafür, “dass digitale Werke verbreitet und aufgefunden werden können” und nehme damit eine wichtige, stärker zu berücksichtigende Stellung ein. Als Beispiele nannte der Jurist neben Suchmaschinen und Newsaggregatoren, zu denen Google gehört, etwa auch Blogger.”

(Quelle: heise.de; mit eigenen Hervorhebungen)

Das ist doch mal eine interessante Rollendefinition, die den meisten Bloggern (und auch Twitter-Usern) durchaus gerecht werden dürfte. Gehaltvolle Eigenkreationen bekommt man leider eher selten zu sehen, wenn man sich die meisten Tweets und Blogposts anschaut (vgl. Digitale Identitäten, S. 140)