Mein Perso gehört zu mir! Warum eigentlich?

Als ich am Montag zu einer Expertenrunde in den Bundestag eingeladen war, konnte ich zum ersten Mal das aktuelle Personalausweisgesetz in der täglichen Anwendung – bei der Zugangskontrolle am Eingang – erleben. Das ist deshalb interessant, weil sich etwas Grundlegendes geändert hat, was den meisten Bürgerinnen und Bürgern wohl noch weitestgehend unbekannt sein dürfte:

“Mit Inkrafttreten der Neufassung des Personalausweisgesetzes am 1. November 2010 wurden mehrere Änderungen für den neuen elektronischen Personalausweis vorgenommen. So darf laut § 1 Abs. 1 Satz 3 nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Pfand zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben. Zudem ist der Ausweisinhaber gemäß § 27 Abs. 2 für den Schutz seines Ausweises vor Missbrauch verantwortlich.”

(Quelle: Wikipedia)

Die beiden Bundes(tags)polizisten vor dem Paul-Löbe-Haus durften freilich den Personalausweis zur Kontrolle in die Hand nehmen (für sie gilt die Regelung nicht, das wäre ja auch unsinnig), aber der Angestellte des Sicherheitsdienstes im Haus mußte von der Annahme des Ausweises als Pfand für meinen Besucherausweis Abstand nehmen. Die Folge: Er fragte mich nach Reisepaß oder Führerschein. (Letzteren hatte ich zum Glück dabei, so daß ich im Austausch für den Führerschein den notwendigen Besucherausweis erhielt.)

Doch warum gibt es die Regelung überhaupt? Ganz einfach: auf dem Ausweis befinden sich Daten, die einen Mißbrauch durch Unbefugte erleichtern könnten, beispielsweise die CAN (Card Access Number). Diese Daten sollen deshalb möglichst geheim bleiben und deshalb hat der Ausweis in fremden Händen nichts zu suchen. Auch Kopieren ist damit grundsätzlich unzulässig. Und wie stellt man jetzt die auch in der Wirtschaft beliebte Identitätsüberprüfung per Personalausweis sicher, beispielsweise bei einer Kontoeröffnung oder dem Abschluß eines Mietvertrages? Ganz einfach: durch die digitale eID-Funktion zum Beispiel …