GdP-Sprecher: Der digitale Schuß macht keinen Schützen

Polizeigewerkschaften stehen oft für klare Worte. So wie hier:

“Ende 2015, als das Problem drängender wurde, hatte der Polizeipräsident verfügt, dass das sogenannte Lasersimulationsschießen das Schießen mit scharfer Waffe gleichwertig ersetzt. Viele Polizisten grinsen über das „Playstation-Schießen“. Und auch GdP-Sprecher Jendro sagt: „Es ist nicht mal ansatzweise eine Alternative.“”

(Quelle: tagesspiegel.de, mit eigener Betonung)

Das bedeutet: eine nicht gerade unbedeutende deutsche Polizeigewerkschaft sieht im “unechten” Schießtraining keinerlei Alternative zum scharfen Schuß. Mit der klaren Haltung haben sich damit ja auch polizeilicherseits alle Fragen zum leider oftmals nur sehr schlecht diskutierten Thema “Killerspiele” erledigt. Oder?

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Medienanalyse: Studie bekräftigt eigene Methodik

Wenn man an einer neuen Methodik arbeitet, ist man wohl immer fest davon überzeugt, daß die Idee sehr gut ist. (Warum sollte man sonst auch so viel Energie und Zeit dafür aufwenden?) Der Haken an der Sache ist nur, daß einem die eigene Überzeugung nur sehr begrenzt weiterhilft, wenn man die ganze Welt (oder zumindest einen Teil der “Fachwelt” :-) von der eigenen Idee überzeugen will. Die Kolleginnen und Kollegen wollen natürlich – so wie auch die “allgemeine Öffentlichkeit” – eine (idealerweise empirische) Bestätigung erleben: wenn die Methode, die Du da anwendest, etwas taugt, dann wird es dazu ja unabhängige Zahlen geben, die das bestätigen.

Und: ja, die gibt es. Inzwischen bereits mehrfach. Beispielsweise einmal hier und auch hier. Aber jetzt auch zusätzlich hier. Zwar handelt es sich dabei “nur” um Zwischenergebnisse und zudem nicht um direkte Zahlen (wie oben), aber die Ergebnisse an sich sehen schon sehr vielversprechend aus (hinsichtlich ihrer Passung mit meiner Arbeit).

Denn die erste Frage, die ich mir nach meiner Medien-/Diskurs-/Tendenzanalyse (die Begriffe schwanken selbstverständlich noch, da work in progress) stelle, ist immer: werden meine – absichtlich groben – Tendenzergebnisse bekräftigt oder liege ich mit meiner Vorgehensweise falsch? Erneut gibt es nun eine Bekräftigung, und zwar von den KollegInnen der Hamburg Media School:

“Mehr als 34.000 Pressebeiträge hat ein von Michael Haller geleitetes Projektteam an der Hamburg Media School (HMS) ausgewertet, um zu klären: Wie haben deutsche Medien in den Jahren 2009 bis 2015 über die Flüchtlingspolitik berichtet?”

(Quelle: s.o.)

Ich stelle mir in meiner Arbeit ja sehr ähnliche Fragen: wie wird über xy berichtet – um dann daraus zu folgern, wie die Position gegenüber dieser Thematik ist (positiv oder negativ). Welche Aspekte der Arbeit der KollegInnen begeistern mich nun besonders?

Punkt 1: die massive Zunahme der Berichterstattung nach einem oder mehreren thematisch passenden (Groß-)Ereignissen

Auch von den KollegInnen der HMS wurde beobachtet: “Mit dem wachsenden Zustrom von Geflüchteten sei die Berichterstattung, welche die Willkommenskultur thematisierte, regelrecht explodiert.” Logisch, keine besondere Überraschung. Auch nicht dieses extreme Wachstum an neuen Artikeln zu einem Thema. (Aber immerhin gut zu sehen, daß man hier sehr ähnlicher Meinung ist ;-) Das Exponentielle ist hier ja das eigentlich Interessante. Genauer gesagt: nicht die Tatsache, daß es auftritt, sondern die Frage, wie man damit umgeht. Je öfter es auftritt, desto stärker muß man es berücksichtigen. Denn mit der Anzahl der Artikel ändert sich auch die Tonalität.

Punkt 2: eine grobe Einteilung ergibt Sinn

“Insgesamt seien 82 Prozent aller Beiträge zur Flüchtlingsthematik positiv konnotiert gewesen, zwölf Prozent rein berichtend, sechs Prozent hätten die Flüchtlingspolitik problematisiert.” Das sieht für mich nicht nach einer besonders feinen Skala aus, sondern eben nach einer groben Ausrichtung. Und das ergibt Sinn, zumindest in vielen Szenarien, in denen es eben ausreicht, die Tendenz zu skizzieren. Und das ist sowohl bei der Flüchtlingsthematik als auch bei meinen Themen sehr oft der Fall. Hier braucht es offensichtlich keine zweite Nachkommastelle.

Punkt 3: Social Engineering

Okay, das hat nur indirekt etwas mit meiner Tendenzanalyse zu tun, aber hier kann ich die KollegInnen umgekehrt ja auch mal bestätigen: “Jenseits der Frage, ob der Journalismus damit seiner Rolle als kritischer Beobachter gerecht wurde, stellt Haller in Rechnung, dass diese Berichterstattung auch wünschenswerte Effekte gezeitigt haben könnte: Dass in vielen Städten Menschen, Gruppen und Initiativen eine Willkommenskultur lebten, die den Zustrom bewältigen half, stehe möglicherweise auch mit der Tendenz der Berichterstattung in Zusammenhang.” Ja, das funktioniert. Die Menschen richten sich und ihr Handeln selbstverständlich (in einem gewissen Maße) dementsprechend aus. Sie hätten sonst gar keine Chance mehr, ihr Leben und ihre Lebenswelt erfolgreich zu strukturieren. Das dürften wir also beide gleichermaßen festgestellt haben: die Beeinflussung ist möglich. Und sie ist beobachtbar.

Punkt 4: allzu viel neutrale/sachliche Berichterstattung sollte man nicht erwarten

“Die Studie untersucht auch die Tonalität von Beiträgen reichweitenstarker Medien im Sommer 2015. Zwanzig Prozent der Berichte der „Tagesschau“ seien implizit wertend gewesen, bei „Spiegel Online“ an die vierzig Prozent, bei der Online-Ausgabe der „Welt“ fünfzehn Prozent.”

und

“Rund zwei Drittel der tonangebenden Medien hätten zunächst „übersehen“, dass die Aufnahme von Flüchtlingen in großer Zahl und die Politik der offenen Grenzen die Gesellschaft vor neue Probleme stellen würden. Nur ein Drittel der Berichte hätten von September 2015 an Probleme aufgegriffen.

Dazu nun das, was ich in einem Bericht zu einem Sicherheitsforschungs-Topic mal folgendermaßen umschrieb:

Die Qualität der Beiträge rund um das [von mir untersuchte Thema] liess in aller Regel deutlich zu wünschen übrig, d.h. es unterliefen zahlreichen Journalisten entweder bedeutende Fehler (v.a. technischer Art), die den Sinngehalt eines Artikels nicht nur marginal beeinflussten und zudem bereits im ersten Schritt einer eigenständigen Recherche aufzudecken waren oder die Artikel waren deutlich weniger objektiv als es aufgrund journalistischer Sorgfaltspflicht nötig gewesen wäre. Damit könnte – im Falle einer entsprechend negativ konnotierten Interpretation der Motivation der jeweiligen Autorin bzw. des jeweiligen Autors – das Merkmal der „Stimmungsmache“ durchaus als erfüllt angesehen werden. Der Verfasser hatte schon „mit den Augen des Laien“ nicht den Eindruck, dass zahlreiche [thematisch relevante Beiträge] wirklich zu einer gehaltvollen Information der Öffentlichkeit beitragen können – und erst recht nicht aus der Perspektive des Experten.

Soviel dazu in meinem damaligen Bericht. Es dürfte der geneigten Leserin bzw. dem geneigten Leser nicht allzu schwerfallen, hier die Gemeinsamkeiten von HMS-Studienergebnissen und meinen Aussagen festzustellen. Damit wird zumindest die Unausgewogenheit bzw. die problematische Faktenbearbeitung deutscher Medien(häuser) bei bestimmten Themen deutlich hervorgehoben und abermals bekräftigt. Das heißt für den an Fakten interessieren (und an Wertung oder gar Ideologie uninteressieren) Leser: man kann sich zu einem signifikanten Maß nicht wirklich auf die Berichterstattung über bestimmte Themen verlassen.

Aus meiner persönlichen Sicht als Soziologe ist dies freilich ein gefährliches Problem. Erfreulich ist daran auch nur, daß ich mit meiner Einschätzung – auch wenn sie zu einem anderen Thema war – eine ähnliche Beobachtung (nur auf einem anderen, eben “meinem” Weg) machen konnte. Denn es wäre ja extrem verwunderlich gewesen, wenn gerade mein Thema ein besonderer Ausreißer gewesen wäre, mit viel Wertung, Ideologie oder tendenziöser Berichterstattung, und alle anderen Themen “dieser Art” (eine bessere Um- und Überschreibung fällt mir dazu gerade nicht ein) wären da ganz anders (re)präsentiert worden.

Die Übereinstimmungen zeigen jedoch (wieder einmal ;-): die Methodik scheint im Kern recht gut zu funktionieren.

(Kleiner Hinweis am Rande: teilweise waren meine Themen schon sehr ähnlich, sprich es ging nicht direkt um Flüchtlingsberichterstattung, aber beispielsweise um Ausländerfeindlichkeit, speziell gegenüber Flüchtlingen. Es gab aber insgesamt mehrere Themen, bei denen die Tendenzanalyse als Kern von Sociality by Design eingesetzt wurde, und selbstverständlich verbietet sich eine Analogiebildung bei zu weit voneinander entfernten Themen, die deshalb hier auch nicht erwähnt worden sind.)

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#icebucketchallenge: Internet-Schnickschnack oder Erfolg?

Nicht selten erreich(t)en mich Interviewanfragen zu Themen wie der 2014 gestarteten Ice Bucket Challenge. Das sind in der Regel Anfragen, wo nicht wenige Menschen denken dürften: “Was für ein neumodischer Kram” oder auch “Ah ja … wahnsinnig wichtig, solche Twitter-/Facebook-/Social-Media-Phänomene”. Ja, die (Beobachtung der) Ice Bucket Challenge ist freilich keine “Rocket Science”, wobei das keineswegs despektierlich klingen soll. (Was ja auch eine etwas seltsame Selbstbeleidigung wäre ;-) Nicht alles im (Forscher)Leben muß immer gleich genial, weltverändernd oder revolutionär sein (und kann es auch gar nicht). Deshalb ist auch die Ice Bucket Challenge aufgrund ihrer Ausgestaltung nicht unbedingt als revolutionär zu bezeichnen, doch ich stimme zu, wenn gesagt wird, daß sie tatsächlich etwas verändert, zumindest aber sehr viel erreicht hat. Und deshalb ist auch die Beschäftigung mit solchen Phänomenen spannend: sie haben enormes Potential. Und im Falle der Ice Bucket Challenge hat sich zumindest aus Sicht der jeweiligen medizinischen ExpertInnen gezeigt: es wurde ein voller Erfolg.

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Kleine Erinnerung zum Thema Meinungsfreiheit

“Das Bundesverfassungsgericht hält in diesen Tagen wieder einmal die Meinungsfreiheit hoch. Das hat Tradition – ist aber gerade dann bemerkenswert, wenn in Europa und an seinen Rändern rechtsstaatliche Grundsätze bedroht sind. Für die Karlsruher Richter ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit seit 1958 „unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft, eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung sei sie Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“.”

(Quelle: faz.net)

Das gilt auch im Internet. Und auch dann, wenn es unbequem ist.

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Internet und Gesellschaft: Literatur gesucht? Literatur gefunden?

Nicht selten erreichen mich Anfragen hinsichtlich Literatur zum Thema Internet und Gesellschaft. Diese beantworte ich im Rahmen meiner zeitlichen und inhaltlichen Möglichkeiten gern, doch vielleicht hilft den Anfragenden ja auch unser Internetsoziologie-Wiki, in dem bereits die eine oder andere Empfehlung zu finden ist. Das erleichtert uns allen sicherlich die Arbeit. Andersherum gilt das allerdings genauso: Sie haben bereits Literatur zu unserem Themenfeld, die Sie empfehlen können? Dann immer her damit: wiki @ humer.de

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Deutsche Waffengesetzgebung und Dienstvorschriften bei weiteren Anschlägen nicht durchhaltbar

Die wenigsten Menschen, die bedroht werden oder sich bedroht fühlen, bekommen einen Waffenschein. Die Hürden sind hoch, die Ämter meist abgeneigt. Das hat viel mit deutscher Behördenmentalität zu tun, so mein Eindruck, und leider oftmals viel zu wenig mit der jeweiligen Sachlage. Denn das Waffentragen wird oftmals selbst denen verboten, die es professionell ausüben, und das mit ähnlichen Argumenten (worauf in der Folge noch eingegangen wird):

“Besonders häufig gibt es auch Anfragen nach bewaffneten Sicherheitskräften. Doch da müssen die Anbieter fast immer absagen. Denn um bei einer Veranstaltung eine Waffe tragen zu dürfen, müssten die Behörden, meist die Landratsämter, eine Sondergenehmigung erteilen. Doch die gibt es auch nach den Anschlägen so gut wie nie, sagt Brandl. Der bayerische Unternehmer hält das für einen Fehler. “Hätte es bei der Attacke im Münchner Einkaufszentrum einen Zivilpolizisten im Feierabend oder einen Sicherheitsmitarbeiter mit Waffenschein gegeben, der seine Waffe auch in der Freizeit tragen darf, hätte man den Täter vielleicht stoppen können”, sagt Brandl.”

(Quelle: welt.de, mit eigenen Betonungen)

Zur Sinnhaftigkeit des Schusswaffeneinsatzes habe ich mich schon mehrfach geäußert, beispielsweise hier. Und das Gesagte gilt weiterhin: niemand will eine wahllose Volksbewaffnung, das wäre das Dümmste, was man machen kann. Warum jedoch selbst Polizisten privates Waffentragen untersagt wird, das läßt sich nur schwer nachvollziehen. Ähnliches gilt für berufliche Waffenträger wie Sicherheitsmitarbeitern. Die Restriktionen sind streng, gerade so, als ob man die Führkompetenz nach Dienstschluß ebenfalls im Waffenschrank läßt.

Doch selbst ein Waffenschein bringt einem auf einer öffentlichen Veranstaltung nichts, dafür bedarf es – wie zuvor völlig korrekt im Artikel erwähnt – einer Sondererlaubnis. Daß beim Public Viewing, der Kirmes oder dem Oktoberfest außer der Polizei jemand eine Waffe trägt: für eine deutsche Behörde oftmals unvorstellbar. Selbst wenn diese Person ein staatlich geprüfter, professionell ausgebildeter oder dienstlich erfahrerer Mensch ist – beispielsweise ein Polizist in seiner Freizeit.

Das Führverbot gilt im Übrigen auch für PTB-Waffen, im Volksmund “Gaspistole” genannt: wenn man so eine Waffe, gefüllt mit Pfefferpatronen, auf einer öffentlichen Veranstaltung führt, ist das ein nicht nur geringer Gesetzesverstoß. Führt man Pfefferspray in der Dose, dann … ist das in Ordnung. Skurril? Mindestens. Aber so ist es nun einmal:

“Die Bestimmungen des § 42 WaffG verbietet die Teilnahme an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen mit Waffen i.S. des § 1 Abs. 2 WaffG. § 1 Abs. 2 WaffG zählt zu den Waffen tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Das handelsübliche Pfefferspray unterliegt nicht den Bestimmungen des WaffG, so dass ein Verstoß gegen § 42 WaffG nicht in Betracht kommt.”

(Quelle: sicherheitsmelder.de)

Immerhin:

“Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Mitführen von Pfefferspray bei Versammlungen oder auf dem Weg dorthin als gefährlicher Gegenstand i. d. § 2 Abs. 3 Versammlungsgesetz (VersG) gewertet werden kann. Dies würde in diesem Fall eine Straftat darstellen.”

(a.a.O.)

Der “böse” Hintergrund des Mitführens eines gefährlichen Gegenstands muss einem aber, so meine nichtjuristische Meinung aufgrund des folgenden Zitats, wohl erst einmal nachgewiesen werden:

“Die Polizei ist nur dann hinzuzuziehen, wenn Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Pfeffersprays bestehen (Zweckbestimmung, Prüfzeichen) oder der Verdacht gegeben ist, dass die Person beabsichtigt, das Pfefferspray auch gegen Menschen einzusetzen.

(a.a.O., mit eigener Betonung)

Wie gesagt: ohne juristische Expertise. Doch ergibt sich in meinen Augen daraus der Lösungsweg, wie immer bei Pfefferspray schlicht die Anwendung gegen bösartige Tiere als Mitführgrund anzugeben – und schon ist die Sache erledigt. Dafür ist Pfefferspray gedacht und das ist der Grund, aus dem man es führen sollte. (Zum Thema Pfefferspray bzw. Tierabwehrspray würden sich übrigens durchaus sogar Monographien lohnen, denn das ist ein gleichermaßen unterhaltsames wie spannendes Kapitel deutscher Sicherheitspolitik, doch das führt an dieser Stelle definitiv zu weit.)

Fassen wir zusammen:

– Sondergenehmigung für einen Sicherheitsdienstmitarbeiter auf einer öffentlichen Veranstaltung: sehr selten bis nie
– Sondergenehmigung für einen privaten Waffenträger (bspw. bedrohte Person) auf einer öffentlichen Veranstaltung: dito
– Sondergenehmigung zum Führen einer PTB-Waffe auf einer öffentlichen Veranstaltung: wahrscheinlich völlig unrealistisch
– Dienstliche Genehmigung zum Führen der dienstlich gelieferten Schusswaffe durch einen Polizisten: offenbar ebenfalls selten
– Dienstliche Genehmigung zum Führen der dienstlich gelieferten Schusswaffe durch einen Polizisten auf einer öffentlichen Veranstaltung: ebenfalls extrem selten

Freilich gilt:

Risiko auf einer öffentlichen Veranstaltung Opfer eines Terrorangriffs zu werden: extrem gering

Nur: wenn es dann mal zu einem Angriff kommt, gilt wohl dieser Satz …

“Unbewaffnet habe man gegen diese Art von Angreifer keine Chance. “Sobald der andere eine Pistole und fünf Meter Abstand hat, ist man immer der Verlierer.””

(Quelle: welt.de)

Sollten sich die (terroristischen) Vorfälle nun häufen, werden sich die Behörden früher oder später bewegen müssen. Und nochmals klar gesagt: NICHT in Richtung des privaten Waffenführens, sondern in Richtung des (ausser)dienstlichen bzw. (nicht)beruflichen Waffenführens. (Eine gefährdete Person sollte ohnehin so weit wie möglich öffentliche Veranstaltungen meiden, deshalb wird § 19 WaffG hier nicht weiter diskutiert.)

Denn wenn nicht einmal eine professionell ausgebildete Person wie ein Polizist eine Waffe führen darf – wer dann? Warum auf die schnellen Reaktionsmöglichkeiten eines (privat bewaffneten) Polizisten verzichten? Warum immer noch eine an vormoderne Zeiten erinnernde Geisteshaltung pflegen, die sich den “Bürger in Uniform” zwar auf die Fahnen schreibt, jedoch nur den Uniformträger als würdig erachtet? Wir müssen auch in diesen sensiblen Lebensbereichen ganz grundsätzlich – und nicht nur aus Erwägungen der Terrorabwehr – endlich zu so weit wie möglich sachorientierten Zuständen gelangen: die Polizistin bzw. der Polizist kann immer ein geeigneter Waffenträger sein. Wenn er oder sie sich dies in der Freizeit zutraut und diesbezüglich einen professionellen Vertrauensvorschuß verdient – was spricht dagegen? Die Logik, daß nur “im Dienst” mit “richtig und gut so” gleichzusetzen ist? Das kann man im 21. Jahrhundert nicht ernst meinen (und auch nicht ernst nehmen).

Wahrscheinlich gilt bei den Reaktionsoptionen auf schwerste Angriffe: besser “man hat” als “man hätte”. Wenn die Gegenwehr nur einmal erfolgreich ist: das Aufgeben gestriger Denkmodelle hätte sich schon gelohnt.

P.S.: Wer jetzt mit “dienstlich gelieferten” Argumenten wie “Zuwenig Schiesstraining, denn unser Dienstherr/Bundesland ist pleite”, “Da macht keine Versicherung mit” oder ähnlichen Floskeln kommt, dem biete ich im Einzelgespräch gern Lösungsvorschläge an. Denn je länger man sich mit der Materie beschäftigt, desto klarer wird: da geht noch was.

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