Jetzt online: das endgültige Programm für das 10. a-i3/BSI Symposium 2015

Allein das Thema Vorratsdatenspeicherung dürfte die Teilnahme wert sein, deshalb leite ich gern die Details des Symposiums weiter:

“Unter dem Oberthema »IT-Sicherheit zwischen Überwachung und freier Internet-Nutzung« werden auch in diesem Jahr wieder aktuelle Themen der IT-Sicherheit mit Vertretern aus Behörden, Wissenschaft und Praxis interdisziplinär diskutiert.

Das Symposium ist traditionell in Themenbereiche gegliedert, die sich auf die zwei Veranstaltungstage verteilen. Am Donnerstag, 16. April 2015, wird zunächst das Thema »Sicherheit durch IT-Überwachung« im Mittelpunkt stehen. Es werden rechtliche Möglichkeiten und technische Schwierigkeiten, aber auch der tatsächliche Nutzen der Vorratsdatenspeicherung beleuchtet. Gerade nach den – trotz in Frankreich bestehender Vorratsdatenspeicherung – erfolgreichen Anschlägen auf das Satiremagazin »Charlie Hebdo« sind Zweifel an ihrem Nutzen laut geworden.

Im zweiten Block werden Möglichkeiten von »IT-Sicherheit per Gesetz« aus technischer und rechtlicher Sicht dargelegt. Kernpunkte sind Aspekte des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes, Herausforderungen der Regulierung von IT-Sicherheit sowie Zertifizierung und Pentesting zur Gewährleistung von Sicherheit. Abschließen wird der erste Tag mit einer Podiumsdiskussion zu den vorgestellten Inhalten und einem anschließenden Get-together im Foyer des Haus der IT-Sicherheit.

Der zweite Veranstaltungstag, Freitag, 17. April 2015, beginnt mit dem Themenbereich »Sichere Kommunikation in der vernetzten Welt«. Durch Angriffe auf E-Government und Industrie werden Schwachstellen in Systemen offenbart, die auch für Angriffe auf den Einzelnen genutzt werden können.

Das Symposium schließt mit dem Themenbereich »Offene WLAN – Chancen und Risiken«, in dem rechtliche Aspekte offener WLAN ebenso wie technische Lösungsmöglichkeiten besprochen werden. Hier schließt auch die nachfolgende Podiumsdiskussion an.

Die Veranstaltung richtet sich an Entscheidungsträger von Verwaltungsbehörden, Datenschutzbeauftragte in Organisationen und Unternehmen aus den Gebieten IT-Sicherheit, Softwareentwicklung und E-Commerce, sowie an Juristen in Justiz, Unternehmen und Verbänden und an spezialisierte Rechtsanwälte sowie Aufsichts- und Datenschutzbehörden.

Anmeldungen sind noch bis zum Tag der Veranstaltung möglich!”

Das Programm und die Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Symposiumswebsite.

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Onlinerecht: 10. Internationales For..Net-Symposium – “Leben mit IT-Unsicherheit” – vom 15. bis 17.4. in Passau

Ich leite diese Einladung gern an Sie, liebe WebsitebesucherInnen, weiter:

“Die von Herrn Prof. Dr. Dirk Heckmann geleitete Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (For..Net) veranstaltet vom 15. bis 17. April 2015 in Passau das nunmehr 10. Internationale For..Net-Symposium: “Leben mit IT-Unsicherheit”. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas.

Kern des Symposiums bilden Vorträge und Diskussionsrunden von und mit hochkarätigen internationalen Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Erwartet werden über 100 Teilnehmer aus dem juristischen Spektrum.

Besondere Highlights erwarten die Teilnehmer in diesem Jahr auch im Rahmen des festlichen Abendessens auf der Veste Oberhaus: Mit Ben Profane konnte ein international renommierter Zauberkünstler gewonnen werden. Zudem wird anlässlich des Empfangs der 2. For..Net-Award für datenschutzkonforme IT-Innovationen verliehen.

Weitere Veranstaltungshinweise, das Tagungsprogramm sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf unserem Flyer https://www.for-net.info/wp-content/uploads/2015/02/Symposium2015-Flyer.pdf und über https://www.for-net.info/symposien/symposium-2015/anmeldung/.

Die Teilnahme am Symposium kann ggf. als Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO anerkannt werden. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben.”

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In einem Satz erklärt: was Nerds und Ultras gemeinsam haben

Wie findet man hier eine griffige Formel? Ganz einfach: man schaue sich diesen Satz an …

“Warum wird man Ultra-Fan? Weil man für Fußball und für seinen Verein brennt – und weil sich darum ein Lebensinhalt spinnen lässt.”

… und ersetze “Ultra-Fan” durch “Nerd”, “Fußball” durch “Computer” und “für seinen Verein” durch “das Internet”. Der Rest bleibt gleich.

(Quelle: sueddeutsche.de)

Auch die weiteren Sätze können übrigens entsprechend genutzt werden [in Klammern jeweils der Ersetzungsvorschlag]:

“Die Gruppen geben [Das Nerdtum gibt] jungen Leuten, vor allem jungen Männern, ein Gefühl von Gemeinschaft, Anerkennung, Verantwortung. Hinzu kommt oft eine Romantisierung des Fußballs [Nerdtums], eine Überidentifizierung mit dem Verein [dem Digitalen] und seiner Tradition.”

Das Schema ist immer ähnlich, nur der Fetisch ist ein anderer.

Deshalb paßt auch das hier sehr gut:

“Eigentlich geht es, wie bei den meisten Jugendkulturen, vor allem ums “Dabeisein”, ums “Dazugehören” in einer Art Wagenburg, aus der heraus alle “da draußen” verdächtig sind, Gegner oder gar Feind.”

In der Tat.

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Zwei neue Bücher aus dem Bereich IT-Recht: “Grundrechtsinnovationen” und “Rechtshandbuch Social Media”

Unser geschätzter Kollege und Projektpartner Gerrit Hornung möchte über zwei neue Buchveröffentlichungen informieren: das erste Buch ist seine Habilitationsschrift “Grundrechtsinnovationen” (“Die Arbeit zeigt eruptive und inkrementelle erfolgende Grundrechtsinnovationen auf und analysiert die Grundrechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte aus einer innovationstheoretischen Perspektive”) und das zweite Buch ist der von ihm und Ralf Müller-Terpitz herausgegebene Band “Rechtshandbuch Social Media” (“Das Werk analysiert in 10 Kapiteln aus unterschiedlichsten rechtlichen Perspektiven das Phänomen der sozialen Medien”). Hinter den Links verbergen sich die Flyer, die jeweils weiterführende Informationen bereithalten.

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