Steffen Seibert: Vorratsdatenspeicherung wird EuGH-Vorgaben entsprechen …

“Eine Antwort auf die Einschränkung der Freiheit, die uns Terroristen ja aufzwängen wollen, kann immer nur ein starker Rechtsstaat sein. Deswegen wird beim konkreten Beispiel der Vorratsdatenspeicherung jede Lösung, die am Ende gewählt wird, genau den rechtlichen Vorgaben entsprechen, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof gemacht haben.”

(Quelle: Netzpolitik.org)

… damit ist sie vom Tisch. Denn man kann mögliche Folgekonzepte sicherlich auch “Vorratsdatenspeicherung” nennen, doch der Kerngedanke der anlasslosen Speicherung aller Daten auf Vorrat für den Fall der Fälle ist mit dem EuGH-Urteil gestorben und dementsprechende Diskussionen reine Zeit- und Ressourcenverschwendung.