Freiwillige Datenabgabe gefährlich

Im Hauptstadtblog warnt Matthias vor den Gefahren der freiwilligen Preisgabe von persönlichen Daten:

“Beunruhigend: Bisher ist es selbst für Polizei und Staatsanwaltschaft mit gewissem Aufwand verbunden, Bewegungsdaten der Handys abzurufen. Mit Aka-Aki spielen wir sie freiwillig einem privaten Unternehmen zu.”

Unabhängig von den Vorgängen bei der oben genannten Firma, jedoch absolut korrekt: was der Staat hinsichtlich vieler privater Daten (noch) nicht darf, dürfen private Anbieter längst – schließlich willigt der Betroffene ja ein. Doch bedeutet dies automatisch, daß der Betroffene auch stets weiß, worauf er sich einläßt?

Es sollte nicht unterschätzt werden, wozu insbesondere die Vernetzung von vielen verinselten Datenbeständen führen kann. Einzelne Firmen, die zu einem gemeinsamen Großkonzern gehören, haben hier zahlreiche Möglichkeiten, von den jeweiligen Daten der anderen Unternehmen zu profitieren. Die Ablehnung einer Baumarkt-Kundenkarte – eventuell sogar ohne Begründung – kann so theoretisch mit der Ablehnung des Kreditantrages durch die zum Konzern gehörende Bank zusammenhängen. Direkter offensichtlicher Link? Fehlanzeige.

Jeder sollte sich so gut wie möglich informieren, damit möglichst wenig Mißbrauch getrieben werden kann. Es kann schliesslich mehr mit den eigenen Daten geschehen, als im jeweiligen Kleingedruckten zu finden ist. Die Informationspflicht gemäss Bundesdatenschutzgesetz sollte penibel genutzt werden – das ist das Recht eines jeden Betroffenen.